Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die zu einem späteren Zeitpunkt (nach Eintritt des Vorsorgefalls, also wenn die betreffende Person nicht mehr entscheidungsfähig ist) wirksam werden soll.

Eine für die Erteilung einer Vollmacht entscheidungsfähige Person kann jederzeit festhalten, wer nach Verlust ihrer Handlungsfähigkeit für sie als Bevollmächtigte/r auftreten darf. Für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist eine bestimmte Form vorgesehen: Diese muss schriftlich und höchstpersönlich vor einem Notar/einer Notarin, einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder in einfachen Fällen bei einem Erwachsenenschutzverein aufgesetzt werden.

Die Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls müssen zu ihrer Wirksamkeit außerdem in einem zentralen Register, im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter folgendem Link.