Symbolbild mit Sparschwein
Stadt Kempten Leben in Kempten Kinder & Familie Netzwerk für Familienleistungen Finanzielle Leistungen

Finanzielle Leistungen

Hier finden Sie eine Übersicht der finanziellen Leistungen der Netzwerkpartner.

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zur Hälfte als Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen kann auf Antrag zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig ein Lebensunterhalt gewährt werden.

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Beziehende von Bürgergeld können bei Bedarf beim Jobcenter Kempten (Allgäu) Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt beantragen, z.B. Schwangerschaftskleidung, Erstlingsausstattung, Kinderwagen, etc. 


https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-kempten-kempten.html

Schülerinnen und Schüler können Unterstützung für ihre schulische Ausbildung erhalten, wenn die eigenen Mittel und die ihrer Eltern nicht ausreichen. Die Hilfe kommt beim Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses oder eines berufsqualifizierenden Abschlusses in Frage.

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Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.

 

Webseite der Bayerischen Landesbank

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden. 

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
 

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet umfangreiche Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in der Schule/Kindertageseinrichtung sowie bei der Integration in die Gesellschaft und Teilhabe an gemeinschaftlichen Aktivitäten finanziell zu unterstützen. Die Leistungen umfassen Schulbedarfe, Ausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Lernförderung sowie Leistungen zur Teilhabe in Bereichen wie z.B. Sport, Musik und Kultur. 


Anspruch haben Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. 

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Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Hort) kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag ganz oder teilweise übernommen werden.

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Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen. Zuständig in Bayern ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt. Zuständig ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

 

Zur Leistung Familienerholung

 

Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Zuständig ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php

Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.

 

Weitere Infos erhalten Sie hier.

Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushalts sicher, während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder. 

Haushaltshilfe: Voraussetzungen allgemein

Haushaltshilfe: Voraussetzungen AOK

Familien erhalten das Kindergeld für die grundlegende Versorgung ihrer in Deutschland lebenden Kinder. Der Anspruch besteht zunächst für Kinder unter 18 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld

Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Es wird für gesetzlich versicherte Kinder bezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Die Dauer ist abhängig von der Familiensituation.

 

Kinderkrankengeld: Anspruch und Höhe allgemein

Kinderkrankengeld: Anspruch und Höhe | AOK

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Ob das für Sie zutrifft, können Sie ganz leicht mit dem KiZ-Lotsen überprüfen. 

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen

Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Zuständig ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php

 

Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können sich von den Kosten der Mittagsbetreuung befreien lassen. 

Weitere Infos finden Sie hier

Antrag auf Befreiung von den Mittagsbetreuungskosten für 2024/2025

 

 

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Mütter ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt. Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

 

Mutterschaftsgeld: Voraussetzungen allgemein

Mutterschaftsgeld: Voraussetzungen AOK

einmaliges Mutterschaftsgeld: Voraussetzungen Bundesamt für Soziale Leistungen

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.

Finanzamt Kempten-Immenstadt

 

 

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.

 

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Der Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen bzw. keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten. 

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Personen mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. 

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