Vertretungskörperschaft
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Unter Vertretungskörperschaft (umgangssprachlich Kommunalparlament) versteht man die Vertretung der Bürger als Hauptorgan einer kommunalen Gebietskörperschaft. In Deutschland gibt es hierfür verschiedene Bezeichnungen:
- für Kreise und Landkreise: Kreistag
- für Städte: Stadtverordnetenversammlung, Stadtrat, Stadtvertretung
- für Gemeinden: Gemeinderat, Gemeindevertretung (Hessen)
- für Gemeindeverbände: Samtgemeinderat, Verbandsgemeinderat
- in Stadtstaaten in den Bezirken: Bezirksversammlung
- in Bayern in den Bezirken: Bezirkstag
Immer gemeint ist das Gremium auf kommunaler Ebene, in dem sich die in der Kommunalwahl gewählten Bürger versammeln. In Landkreisen und Städten ist die Vertretungskörperschaft das höchste Gremium, sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht zur laufenden Verwaltung zählen und erlässt beispielsweise Satzungen.