Simon Stocker ist nicht mehr Ständerat. Vergangene Woche hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass der Schaffhauser SP-Politiker zum Zeitpunkt seiner Wahl, im November 2023, offiziell nicht in Schaffhausen wohnte – und somit in Schaffhausen auch nicht wählbar war. Deshalb muss die Wahl Ende Juni wiederholt werden.

Stocker hatte damals eine Familienwohnung in Zürich, wo sein Sohn in die Kita ging, und eine Zweitwohnung in Schaffhausen, wo Stocker angemeldet war. Politische Gegner reichten deshalb eine Beschwerde ein. Um die Frage seiner Wählbarkeit zu klären, hat das Bundesgericht das Privatleben des Politikers peinlichst genau seziert. Es hat die Größe der Wohnungen verglichen und abzuschätzen versucht, wie eng Stockers Beziehung zu seinem Sohn ist. So wollte es die Frage klären, wo Stockers "Lebensmittelpunkt" war. Die grundlegende Frage aber blieb unbeantwortet: Wann ist ein Schaffhauser eigentlich ein Schaffhauser?