Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU (Aussprache)
Michael Theurer, Berichterstatter. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal möchte ich mich bei den Kollegen Schattenberichterstattern ganz herzlich für diese konstruktive und intensive Zusammenarbeit an diesem Bericht bedanken. Wir haben gute Kompromisse gefunden.
An dieser Stelle und zu später Stunde in diesem Hause rufen wir ein wichtiges Thema auf, das viele Unternehmen, aber auch Privatbürger in Europa betrifft, nämlich das Thema Doppelbesteuerung.
Wir haben uns in verschiedenen Ausschüssen hier vor allen Dingen darum gekümmert, dass Steuerschlupflöcher geschlossen werden, dass also aggressive Steuervermeidungsmodelle ausgeschaltet werden, weil wir nicht akzeptieren, dass der Normalbürger seine Steuern bezahlt, aber internationale Großkonzerne nicht. Gleichzeitig ist es diesem Haus aber auch ein Anliegen, dass eben Steuern auf dasselbe Einkommen oder auf dasselbe Kapital nicht doppelt bezahlt werden müssen. Wir wollen also weder die doppelte Nichtbesteuerung noch die Doppelbesteuerung, und vor dem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission, hierzu einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.
Damit kam die Kommission auch einer Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Juli 2016 nach. Darin hat das Europäische Parlament festgestellt, dass ein klarer Zeitrahmen für Streitbeilegungsmechanismen den Schlüssel zur Erhöhung der Effektivität des bisherigen Systems darstellt. Die Arbitration Convention war ja im Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten schwierig zu erreichend. Sie soll jetzt durch den neuen Vorschlag der Europäischen Kommission abgelöst werden.
So viel des Lobs an die Kommission, so sehr bedauern wir, dass der Rat, der heute Abend bei der Debatte auch nicht anwesend ist, nicht auf die offizielle Verabschiedung unseres Berichts hier im Europäischen Parlament gewartet hat. Der Rat hat bereits seine Beschlussfassung abgeschlossen. Wir wollen an dieser Stelle unser Missfallen zum Ausdruck bringen. Wir glauben, dass es, auch wenn das Europäische Parlament nicht zustimmungspflichtig ist, doch ein Gebot der Höflichkeit gewesen wäre, die Beendigung unserer Beratungen hier abzuwarten, und bitten das Präsidium des Hauses, dies auch dem Rat gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Wesentlicher Gegenstand des Berichtes ist, dass wir die Streitbeilegungsverfahren, die bisher ineffizient sind, verbessern wollen. Wir wollen Rechtssicherheit erreichen. Die 10,5 Milliarden Euro – um die es da im Moment geht, bei über 900 Fällen zeigen: Das ist keine kleine Summe, es kann Steuerzahlern passieren, dass sie eben mit ihrer Steuererklärung keine verbindliche Auskunft bekommen, wenn sie in mehreren Ländern der Europäischen Union tätig sind. Hier wollen wir Rechtssicherheit, wir wollen ein Verfahren, das dafür sorgt, dass von den Bürgerinnen und den Bürgern nicht jahrelange Rechtsstreite mit hohen Kosten angestrengt werden müssen. Deshalb ist es gut, dass ein konkreter Vorschlag vorliegt, der nun die Mitgliedstaaten verpflichtet, für die Bürgerinnen und Bürger ein Streitbeilegungsverfahren aufzusetzen.
Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass hier auch ein ständiger Ausschuss eingerichtet wird, also dass permanent Experten aus den Steuerverwaltungen von den Mitgliedstaaten abgestellt worden wären. Die anderen Fraktionen konnten sich hierzu leider nicht entschließen, aber immerhin haben wir einen gemeinsamen Vorschlag unterbreitet, der beinhaltet, dass die Fristen, die jetzt im Ratsvorschlag enthalten sind, noch mal deutlich verkürzt werden sollen: statt zwei Jahren ein Jahr, statt einem Jahr sechs Monate. Wir wollen also, dass der Bürger schneller eine Auskunft bekommt, ob seine Beschwerde überhaupt angenommen wird, ob sie berechtigt ist. Denn wir halten es für völlig inakzeptabel, wenn Steuerbürger und Unternehmen über Jahre hinweg warten müssen, bis sie eine Erklärung bekommen, ob ihre Beschwerde gegen eine Doppelbesteuerung rechtskräftig ist oder nicht – also hier ein ganz klares Plädoyer für Rechtssicherheit und Transparenz.