Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundesanstalt für Wasserbau ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites bei denen die Bundesanstalt für Wasserbau im Impressum als Herausgeber genannt wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Websites auf Grundlage der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019 getestet. Der Test bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 in der Fassung vom 05. Juni 2018 mit ein.

Für die Testung der Websites wurde jeweils eine repräsentative Anzahl an Seiten ausgewählt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf dem System WAVE (web accessibility evaluation tool) als Google Chrome Extension. Zudem wurden manuelle Tests durchgeführt, um die Einhaltung der weiteren 38 Richtlinien nach dem BITV-Standard zu prüfen.

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als BITV-konform bewertet.

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde am 12.05.2023 überprüft und aktualisiert.

Aufgrund der Überprüfung sind die Websites der BAW mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Richtlinien wurden nicht auf allen Websites vollständig eingehalten:

  • Betrifft Lesbarkeit (WCAG 2.1, Richtlinie 3.1): Nicht bei allen Webseiten ist die Sprache angegeben. Es wurden HTML-Tags (<i> und <b>) für Design-Zwecke verwendet. Begründung: Fehler in Software von Dritten (Sprache). Es ist von Google vorgesehen, 'Material-Icons' mit <i> einzubinden.
  • Betrifft Navigierbarkeit (WCAG 2.1, Richtlinie 2.4): Die Verschachtelung der Überschriften ist nicht immer korrekt. Icons enthalten nicht immer Ankertexte. Begründung: Die Reihenfolge der Überschriften kann aufgrund der Ausgabe dynamischer Seiteninhalte aus Datenbanken nicht immer eingehalten werden. In Software von Dritten sind nicht alle grafischen Links beschriftet. Auf einigen Websites kommen redundante Links vor, z. B. beim Einsatz von verlinkten Icons und Bildern mit dazugehörigem, ebenfalls verlinktem Text.
  • Betrifft Zugänglichkeit per Tastatur (WCAG 2.1, Richtlinie 2.1) und Kompatibilität (WCAG 2.1, Richtlinie 4.1): In Software von Dritten sind in ARIA-Menüs keine erforderlichen Menüelemente enthalten. Dadurch ist die Tastaturbedienbarkeit nicht einwandfrei gegeben.
  • Betrifft Textalternativen (WCAG 2.1, Richtlinie 1.1): Es stehen nicht für alle Nicht-Text-Inhalte Textalternativen zur Verfügung. Begründung: Textbeschreibungen fehlen bei Schmuckbildern. Label-Texte sind in Software von Dritten und älteren Systemen nicht immer vorhanden. Auf einigen Websites kommen redundante Alternativ- und Title-Texte vor, z. B. beim Einsatz von verlinkten Icons und Bildern mit dazugehörigem, ebenfalls verlinktem Text.
  • Betrifft Unterscheidbarkeit (WCAG 2.1, Richtlinie 1.4): Vorder- und Hintergrund ist an manchen Stellen für Nutzer mit eingeschränkter Sicht zu kontrastarm. Begründung: Inaktive Navigations-Punkte sind teilweise durch geringen Kontrast gekennzeichnet (ausgegraut). Zur besseren visuellen Unterscheidbarkeit wurden im IT-Navigator flächig Farben eingesetzt, die nicht immer über ausreichenden Kontrast verfügen. Dies wurde über die Schriftgröße ausgeglichen.

PDF-Downloads

Aufgrund ihrer spezifischen Inhalte (z.B. Modellvisualisierungen, Bildmaterial, wissenschaftliche Formeln) können wissenschaftliche Publikationen, mit Ausnahme des Forschung Xpress, nicht barrierefrei angeboten werden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig Publikationen mit Informationen über die Arbeit der BAW, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ab November 2023 als barrierefreie PDF-Dateien anzubieten. Auf www.baw.de betrifft dies:

Zudem wird künftig die wissenschaftliche Publikation Forschung Xpress barrierefrei angeboten.

Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]. Wir werden uns dann um eine individuelle Lösung bemühen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Seiten aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Bundesanstalt für Wasserbau
Abteilung Zentraler Service
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Kußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de