Traunsee-Krimi: Überraschende Wende vor Prozess gegen neuen Angeklagten

Traunsee-Krimi: Überraschende Wende vor Prozess gegen neuen Angeklagten
Die Staatsanwaltschaft Wels hat den ehemaligen Lokalpolitiker und Ehemann der nicht rechtskräftig verurteilten Maklerin angeklagt.

Im Zuge des Prozesses gegen sechs Angeklagte, die der betagten Unternehmerin Gertrude Neuwirth ihre Pension am Traunsee in Gmunden abgeluchst haben sollen, ist es nach der - nicht rechtskräftigen - Verurteilung von fünf der Beschuldigten (der Notar wurde freigesprochen) zu einer weiteren Anklage gekommen. 

Der Ehemann der Immobilienmaklerin, die wegen schweren Betrugs nicht rechtskräftig zu einer teils unbedingten Haftstrafe verurteilt wurde - muss sich auch vor Gericht verantworten. 

Die Staatsanwaltschaft Wels wirft ihm schweren Betrug und Untreue vor - der Strafrahmen dafür beträgt bis zu zehn Jahren Haft.

Bei Provision mitkassiert?

Der ehemalige Lokalpolitiker soll als Tippgeber und Vermittler fungiert und bei der Provision seiner Frau mitkassiert haben, obwohl die ihrem Unternehmen zugestanden wäre, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. 

Auch soll er dafür verantwortlich sein, dass die später gerichtsanhängige Immobilie keinen anderen Personen mehr angeboten worden sei. Was sich im ersten Prozess allerdings durch Fahrtenbücher schon anders dargestellt hatte - denn laut diesen habe es noch Besichtigungen gegeben.

Prozess findet jetzt doch nicht statt

Der Prozesstermin stand schon lange fest: Am kommenden Dienstag hätte sich der Mann in Wels vor Gericht verantworten sollen. Jetzt wurde der Prozess, bei dem die ursprünglich bereits nicht rechtskräftig verurteilten Personen als Zeugen geladen waren, überraschend abberaumt. 

Das bestätigt ein Sprecher des Landesgerichts Wels auf KURIER-Anfrage. 

Berufung könnte abgewartet werden

Er geht davon aus, dass der Richter die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Verfahren gegen die fünf bereits - nicht rechtskräftig - verurteilten Personen abwarten will. 

Diese haben nämlich gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt und sind weiterhin davon überzeugt, dass der ursprünglich bezahlte Preis für den später rückabgewickelten Kauf der Pension - angemessen und kein Betrug gewesen sei. 

Der aktuelle Akt sei "kalendiert", sagt der Sprecher des Landesgerichts. Demnach wurde noch kein neuer Termin für den neuen Prozess ausgeschrieben. 

Es sei auch in den nächsten Monaten nicht damit zu rechnen, dass ein Prozesstermin festgesetzt werde, sagt der Sprecher.

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