Vorlage eines ärztlichen Rezepts in einem anderen EU-Land

Ein von einem Arzt/einer Ärztin in einem EU-Land ausgestelltes Rezept ist in allen anderen EU-Ländern gültig. Allerdings ist ein verschriebenes Arzneimittel in einem anderen Land möglicherweise nicht oder nur unter einem anderen Namen verfügbar.

Sie können Ihren Arzt oder Ihre Ärztin bitten, Ihnen eine Auslandsverschreibung auszustellen, auch „grenzüberschreitende Verschreibung“ genannt.

Warnhinweis

Selbst innerhalb der EU können einige Arzneimittel in einem anderen EU-Land nicht für den Verkauf zugelassen oder nicht verfügbar sein.

Eine Verschreibung mit den richtigen Informationen

Es gibt kein spezielles Formular oder Format für ein Rezept, das Sie in einem anderen EU-Land einlösen. In den meisten Fällen sollten auf der Verschreibung, die Sie in dem Land verwenden würden, in dem sie ausgestellt wurde, bereits die für die Verwendung in einem anderen EU-Land erforderlichen Informationen angegeben sein. Sie muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Patienten/zur Patientin: Name und Vorname (ausgeschrieben), Geburtsdatum
  • Datum der Ausstellung des Rezepts
  • Angaben zum ausstellenden Arzt/zur ausstellenden Ärztin: Name und Vorname (ausgeschrieben), berufliche Qualifikation, Kontaktinformationen, Anschrift der Arztpraxis oder des Versorgungszentrums (mit Angabe des Landes) und Unterschrift (handschriftlich oder digital)
  • Angaben zum verschriebenen Arzneimittel: seine gebräuchliche Bezeichnung (statt der Handelsbezeichnung, die von Land zu Land unterschiedlich sein kann), Verabreichungsform (Tablette, Lösung usw.), Menge, Stärke und Dosierung.

Wenn Sie voraussichtlich Ihr Rezept im Ausland einlösen müssen oder im Ausland ein Arzneimittel verschrieben bekommen, das Sie in Ihrem Heimatland erwerben wollen, überprüfen Sie, ob der Arzt alle diese Angaben gemacht hat. So können Sie sicher gehen, dass Apotheker in einem anderen EU-Land das Rezept verstehen und das Arzneimittel und seine Dosierung richtig ermitteln können.

Warnhinweis

Die Ausgabe von verschriebenen Arzneimitteln unterliegt den Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Arzneimittel ausgegeben wird. Ein Apotheker hält sich bei der Ausgabe Ihres Arzneimittels also an diese nationalen Rechtsvorschriften. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie nicht dieselbe Anzahl Tagesdosen erhalten, die Sie aus Ihrem Heimatland gewohnt sind.

Elektronische Verschreibungen

Wenn Ihr Arzt Ihnen eine elektronische Verschreibung (ePrescription) gegeben hat, sollten Sie eine Druckversion verlangen, wenn Sie sie in einem anderen EU-Land verwenden wollen, da die elektronische Version eventuell nicht außerhalb Ihres Heimatlands anerkannt wird.

Einige EU-Länder haben jedoch interoperable Systeme für elektronische Verschreibungen umgesetzt. So können beispielsweise in Finnland ausgestellte elektronische Verschreibungen in Kroatien, Estland und Portugal ohne zusätzliche Papierkopie eingelöst werden. Sie können die Liste der verfügbaren elektronischen grenzüberschreitenden Gesundheitsdienste unter dem Link finden.

Fragen und Antworten

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Zuletzt überprüft: 24/12/2024
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