Seit mehr als 60 Jahren ist Europa ein Vorreiter für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Aus der Befürchtung, dass sich dieser Trend umkehren könnte, entstand die Kampagne "My Choice, My Voice" geführt, eine Bürgerinitiative, die von der Europäischen Kommission Maßnahmen fordert.
Die Kommission ist verpflichtet, formell auf die Forderung der Initiative nach einem Vorschlag zu reagieren, der sicherstellt, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, „ungeachtet von Nationalität und Ort, sicheren Zugang zu legalen Abtreibungsangeboten haben", da die Petition die gesetzliche Schwelle von einer Million gesammelter Unterschriften aus mehr als sieben Mitgliedstaaten überschritten hat. In diesem Fall waren 15 Mitgliedstaaten beteiligt.
In der EU haben fast alle Länder den Schwangerschaftsabbruch auf Antrag legalisiert, im Durchschnitt bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Polen und Malta sind die einzigen Mitgliedstaaten, die restriktivere Regeln beibehalten.
In Polen sind Vergewaltigung, Inzest und Bedrohung des Lebens der Mutter die einzigen gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für den Eingriff, in Malta jedoch nur letzterer.
In einigen Ländern, in denen Abtreibung auf Nachfrage legal ist, rechtfertigen manche Ärzte ihre Ablehnung mit moralischen Gründen. Wir haben Europäerinnen und Europäer gefragt, ob Abtreibungen künftig auf EU- statt auf Länderebene reglementiert werden sollten.
„Für fundamentale Grundrechte wie dieses sollte die EU Richtlinien festlegen“, sagte ein Bewohner Budapests. Eine Bürgerin Roms jedoch meint: „Es ist unmöglich, die Gesundheitsversorgung von Frauen in ganz Europa zu vereinheitlichen.“
Die Europäische Kommission könnte die Petition aufgreifen und einen Gesetzesvorschlag vorlegen, aber sie könnte die Petition auch einfach in einer Mitteilung zur Kenntnis nehmen, ohne sie weiter zu verfolgen.
„Sollten sie die Initiative mit einem Gesetzesvorschlag beantworten, kommt der vor den EU-Rat und wird von den Ministerinnen und Ministern diskutiert. Es ist jedoch möglich, dass die Kommission Abtreibungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung begegnet, die es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, medizinische Behandlungen innerhalb der EU länderübergreifend in Anspruch zu nehmen“, sagt Marta Iraola, die für Euronews über dieses Thema berichtet.
Sollte ein Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht definiert werden?
Im Jahr 2022 hoben die USA ein Gesetz auf, welches Abtreibung 50 Jahre zuvor auf Bundesebene legalisiert hatte. Nun kann jeder Staat individuell entscheiden. Das Europäische Parlament genehmigte seitdem eine unverbindliche Resolution, um Abtreibungen in der EU-Charta der Grundrechte zu verankern und sie in allen Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich zu machen.
Dies wird von Lucide Barridez von der Plattform Abortion Right begrüßt. „Zugang zu Abtreibungen ist unbedingt als Grundrecht festzuschreiben, da wir wissen, dass er Frauen die Ausübung ihrer Grundrechte ermöglicht, vor allem des Rechts auf Leben, auf Gesundheit, darauf, keine Gewalt erfahren zu müssen, Diskriminierung oder unmenschliche Behandlung“, erklärte sie gegenüber EU Decoded.
Im Gegensatz dazu sagte Patricia Santos von der Universität CEU San Pablo: „Es gibt keine sichere Abtreibung und auch keine gesunde Abtreibung. Eine Abtreibung heilt keine Krankheit. Ich würde gern darüber diskutieren, wozu man diesen Eingriff vornimmt, wenn dieser Gewalt an Sohn oder Tochter ausübt und die Mutter physischen wie psychischen Risiken aussetzt.“
Die Wissenschaftlerin fügt hinzu: „Es ist eine gefährliche Maßnahme, zumal dazu ermutigt wird, statt andere soziale Maßnahmen vorzuschlagen, die konstruktiver und für die Mutter sicherer wären.“
In den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation heißt es, dass Frauen bei der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden sollten, wenn sie die gesetzlichen Fristen einhalten, z. B. mit obligatorischen Bedenkzeiten für die Entscheidung oder einer Beratung durch Sozial- und Gesundheitsarbeiter.
In mehreren EU-Ländern sind solche Anforderungen jedoch gesetzlich vorgeschrieben, und Frauen müssen damit rechnen, dass Ärzte sie aus Gewissensgründen ablehnen, was einige dazu veranlasst, Abtreibungen an unsicheren Orten vorzunehmen oder in andere Regionen oder Länder zu reisen. Im Gegensatz dazu war Frankreich das erste Land der Welt, das Abtreibungen in der Verfassung verankert hat.
Dies ist ein wichtiges Thema, das auf dem Schreibtisch der Gleichstellungskommissarin Hadja Lahbib landen wird, die in der Europäischen Kommission das Ressort Sexuelle und Reproduktive Gesundheit leitet.
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Journalistin: Isabel Marques da Silva
Produktion von Inhalten: Pilar Montero López
Videoproduktion: Zacharia Vigneron
Grafiken: Loredana Dumitru
Redaktionelle Koordination: Ana Lázaro Bosch und Jeremy Fleming-Jones