Verwaltungsrechtlern sagt man ja zuweilen nach, nicht die größten Stimmungsmacher zu sein. Ob die trockene Materie von Haus aus schon tendenziell weniger leidenschaftliche Menschen anzieht oder sie erst mit den Jahren so werden, soll an dieser Stelle dahingestellt bleiben. Jedenfalls habe ich im Einführgslehrgang der Verwaltungsrechtsstation mehrere Dozent gehabt, bei denen sich ein Vormittag sehr lange hinziehen konnte.
Mein jetziger AG-Leiter, den ich etwas länger haben werde, hebt sich davon sehr positiv ab. Zugegeben, die AG ist mir immernoch kein seelischen Blumenpflücken. Durch einige Griffe in die didaktische Trickkiste, schafft er es aber zumindest, den Unterricht kurzweilig zu gestalten.
Zur Einstimmung auf die Thematik „Gemeinderatssitzung“ gab es heute zu Beginn ein Stück von Gerhard Polt:
Anhand dieses Stückes entwickelte er dann Rechte und Pflichten eines Gemeinderates, Beschlussfähigkeit des Gemeinderates und den Verlauf einer Gemeinderatssitzung. Das ganze wurde noch untermalt mit kleinen Beispielen aus der Kommunalpolitik in und um Regensburg, wobei sich auch zeigte, dass Gerhard Polt zuweilen gar nicht so weit von der Realität entfernt ist.
Der einzige juristische Fehler bei Polt findet sich übrigens bei Minute 10:10, weil Müllentsorgung nicht in den Aufgabenbereich des Gemeinderates fällt.