Nach meinem neulichen Grant über Gerichtsberichterstattung, liefert mir das Wochenblatt Regensburg gerade Anlass, mich über erneut ein wenig auszulassen. Und ja, ich weiß, dass das Wochenblatt ein leichtes Ziel ist, aber da trifft es zumindest nie den Falschen.
Das Wochenblatt Regensburg berichtet heute in ihrer Onlineausgabe über einen Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Betreiber einer Eisdiele und der Stadt Regensburg.
Sachverhalt (verkürzt, weil für Art der Berichterstattung egal)
Der Betreiber möchte vor seiner Eisdiele Stehtische und Barhocker aufstellen. Die Stadt verweigerte ihm dies u.a. deshalb, weil durch die Möblierung die historische Fassade des Hauses verdeckt würde.
Weiterer Streitpunkt ist der Durchgangsverkehr, da das Lokal sich in einer belebten, aber auch engen Straße befindet, die von Anliegern, Lieferverkehr, Taxen und Omnibussen genutzt wird. Zudem gibt es in fraglicher Straße noch weitere Lokale, die ebenfalls kleine Freisitze betreiben, deren Genehmigung umstritten ist.
Ergebnis: die Klage wurde abgewiesen.
Teasertext
Es fängt schon wunderbar an:
„Die Klage der Eisdiele Stenz auf Barhocker und Stehtische in der Gesandtenstraße wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.“
Saß der Kläger auf einem Barhocker und klagte? Wurde die Klageschrift auf einem Stehtisch vor dem Verwaltungsgericht abgelegt? Möchte der Kläger einen Satz Barhocker mit passenden Stehtischen von der Stadt Regensburg bekommen?
Oder klagt der Betreiber Vielmehr auf eine Genehmigung, entsprechende Möbel aufstellen zu dürfen? Ob der Kläger nun tatsächlich eine Genehmigung oder die Aufhebung der Untersagung begehrt, ist aus dem Artikel letztlich nicht ersichtlich. Die Mittelbayerische schreibt, dass die Klage auf Erlass einer Sondergenehmigung gerichtet ist.
Emotionen! Emotionen! Emotionen!
Das Wochenblatt berichtete bereits letzte Woche, dass es „am Mittwoch, 18. Mai, vor dem Regensburger Verwaltungsgericht am Haidplatz zu einem Showdown zwischen der Snowball GmbH und der Stadt Regensburg“ kommen würde. Dann werde nämlich eine „kuriose Klage“ verhandelt.
Der Autor* des Artikels offenbart gleich zu Beginn das Ausmaß seiner Kenntnisse über Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Denn es handelt sich dabei um alles andere als einen „Showdown“. Ich hab das nochmal nachgeprüft: es kam tatsächlich nicht zu einem Pistolenduell zwischen dem Kläger und dem Bürgermeister der Stadt um 12 Uhr Mittags auf dem Haidplatz. Es wurde tatsächlich nur ganz normal mündlich verhandelt.
Und die Klage ist auch alles andere als „kurios“. Der Kläger verlangt eine Genehmigung, die Stadt verweigert diese. Das ist sozusagen der „GSF“. Der „größtmögliche Standardfall“. Aber sowas will ja keiner lesen.
Wenn man dem Leser nicht sagt, was er denken soll, woher soll er das dann wissen!?
Glücklicherweise wird dem Leser nicht zu viel zugemutet. Beispielsweise die eigenständige Einordnung der Argumente der Parteien. Es wird einem sofort mitgeteilt, das Argument der Stadt Regenburg, Stehtische verdecken die historische Fassade mehr, als niedrige Tische, sei „wenig nachvollziehbar“.
Wenn man aber mal ganz unvoreingenommen darüber nachdenkt, erscheint einem die Logik gar nicht mal so abwegig. Ein 80cm hoher Tisch ist doch kleiner, als ein 140cm hoher, oder? Ich habe mal versucht, das mit einer einfachen Skizze zu visualisieren:

Und tatsächlich: während der kleine Tisch nur 20 Kästchen verdeckt, sind es beim großen ganze 35!
Sie werden nicht glauben, was das Verwaltungsgericht als nächstes tat!
Als sei die Klageabweisung noch nicht schlimm genug, wurde der Kläger dann auch noch „verdonnert“ die Kosten des Verfahrens zu tragen!
Unfassbar! In was für einer Welt leben wir eigentlich? Der Kläger verliert UND muss die Kosten tragen!
Der Autor impliziert, das Gericht hätte eine Wahl bei dieser Entscheidung gehabt. Und nur aus Bösartigkeit hat man dem armen Kläger jetzt auch noch die Kosten aufgebrummt.
Stil
Noch ein paar Highlights aus dem Artikel:
„Die Argumente des Stenz-Betreibers: Die Barhocker würden weniger Platz brauchen als die regulären Stühle.“
Konjunktiv irrealis? Also brauchen die Barhocker doch mehr Platz? Oder scheitert der Autor hier an der indirekten Rede?
„An dieser Stelle, die sich oft die lange Stenz-Warteschlange teilen mit Anwohnern, die berechtigt durch die Gesandtenstraße fahren, Fahrradfahrern und Fußgängern, dürfte der Stenz Stühle und Tische in einer Tiefe bis zu 1,10 Metern aufstellen.“
Hand hoch, wer den Satz beim ersten Lesen verstanden hat. Man scheitert zunächst nicht nur an der kunstvollen Verschachtelung. Völlig unverständlich wird der Satz durch die falsche Verwendung des Verbs „teilen“, statt „teilt“.
„Ausnahmen sollten nur in Ausnahmefällen möglich sein […].“
Wer hätte das gedacht.
*Chefredakteur Dr. Christian Eckl, siehe auch hier.