In 9 Tagen beginnt mein Examen. Heute habe ich meine Gesetzestexte und Kommentare mal probehalber eingepackt. Passt wider erwarten alles in meinen Trolley. Aufeinander gestapelt sind die Bücher übrigens sehr hoch und sehr schwer:
hM: Vereinigungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Einheit, die Rechtsfähigkeit haben. Können Träger von Rechten und Pflichten sein und vor Gericht klagen und verklagt werden.
aA: Personen, die in der Justiz tätig sind, z.B. Richter und Rechtsanwälte.
mM: Personen, die für den Staat tätig und daher keine Menschen sind:
Nach meinem neulichen Grant über Gerichtsberichterstattung, liefert mir das Wochenblatt Regensburg gerade Anlass, mich über erneut ein wenig auszulassen. Und ja, ich weiß, dass das Wochenblatt ein leichtes Ziel ist, aber da trifft es zumindest nie den Falschen.
Das Wochenblatt Regensburg berichtet heute in ihrer Onlineausgabe über einen Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Betreiber einer Eisdiele und der Stadt Regensburg.
Sachverhalt (verkürzt, weil für Art der Berichterstattung egal)
Der Betreiber möchte vor seiner Eisdiele Stehtische und Barhocker aufstellen. Die Stadt verweigerte ihm dies u.a. deshalb, weil durch die Möblierung die historische Fassade des Hauses verdeckt würde.
Weiterer Streitpunkt ist der Durchgangsverkehr, da das Lokal sich in einer belebten, aber auch engen Straße befindet, die von Anliegern, Lieferverkehr, Taxen und Omnibussen genutzt wird. Zudem gibt es in fraglicher Straße noch weitere Lokale, die ebenfalls kleine Freisitze betreiben, deren Genehmigung umstritten ist.
Ergebnis: die Klage wurde abgewiesen.
Teasertext
Es fängt schon wunderbar an:
„Die Klage der Eisdiele Stenz auf Barhocker und Stehtische in der Gesandtenstraße wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen.“
Saß der Kläger auf einem Barhocker und klagte? Wurde die Klageschrift auf einem Stehtisch vor dem Verwaltungsgericht abgelegt? Möchte der Kläger einen Satz Barhocker mit passenden Stehtischen von der Stadt Regensburg bekommen?
Oder klagt der Betreiber Vielmehr auf eine Genehmigung, entsprechende Möbel aufstellen zu dürfen? Ob der Kläger nun tatsächlich eine Genehmigung oder die Aufhebung der Untersagung begehrt, ist aus dem Artikel letztlich nicht ersichtlich. Die Mittelbayerische schreibt, dass die Klage auf Erlass einer Sondergenehmigung gerichtet ist.
Emotionen! Emotionen! Emotionen!
Das Wochenblatt berichtete bereits letzte Woche, dass es „am Mittwoch, 18. Mai, vor dem Regensburger Verwaltungsgericht am Haidplatz zu einem Showdown zwischen der Snowball GmbH und der Stadt Regensburg“ kommen würde. Dann werde nämlich eine „kuriose Klage“ verhandelt.
Der Autor* des Artikels offenbart gleich zu Beginn das Ausmaß seiner Kenntnisse über Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Denn es handelt sich dabei um alles andere als einen „Showdown“. Ich hab das nochmal nachgeprüft: es kam tatsächlich nicht zu einem Pistolenduell zwischen dem Kläger und dem Bürgermeister der Stadt um 12 Uhr Mittags auf dem Haidplatz. Es wurde tatsächlich nur ganz normal mündlich verhandelt.
Und die Klage ist auch alles andere als „kurios“. Der Kläger verlangt eine Genehmigung, die Stadt verweigert diese. Das ist sozusagen der „GSF“. Der „größtmögliche Standardfall“. Aber sowas will ja keiner lesen.
Wenn man dem Leser nicht sagt, was er denken soll, woher soll er das dann wissen!?
Glücklicherweise wird dem Leser nicht zu viel zugemutet. Beispielsweise die eigenständige Einordnung der Argumente der Parteien. Es wird einem sofort mitgeteilt, das Argument der Stadt Regenburg, Stehtische verdecken die historische Fassade mehr, als niedrige Tische, sei „wenig nachvollziehbar“.
Wenn man aber mal ganz unvoreingenommen darüber nachdenkt, erscheint einem die Logik gar nicht mal so abwegig. Ein 80cm hoher Tisch ist doch kleiner, als ein 140cm hoher, oder? Ich habe mal versucht, das mit einer einfachen Skizze zu visualisieren:
Und tatsächlich: während der kleine Tisch nur 20 Kästchen verdeckt, sind es beim großen ganze 35!
Sie werden nicht glauben, was das Verwaltungsgericht als nächstes tat!
Als sei die Klageabweisung noch nicht schlimm genug, wurde der Kläger dann auch noch „verdonnert“ die Kosten des Verfahrens zu tragen!
Unfassbar! In was für einer Welt leben wir eigentlich? Der Kläger verliert UND muss die Kosten tragen!
Der Autor impliziert, das Gericht hätte eine Wahl bei dieser Entscheidung gehabt. Und nur aus Bösartigkeit hat man dem armen Kläger jetzt auch noch die Kosten aufgebrummt.
Stil
Noch ein paar Highlights aus dem Artikel:
„Die Argumente des Stenz-Betreibers: Die Barhocker würden weniger Platz brauchen als die regulären Stühle.“
Konjunktiv irrealis? Also brauchen die Barhocker doch mehr Platz? Oder scheitert der Autor hier an der indirekten Rede?
„An dieser Stelle, die sich oft die lange Stenz-Warteschlange teilen mit Anwohnern, die berechtigt durch die Gesandtenstraße fahren, Fahrradfahrern und Fußgängern, dürfte der Stenz Stühle und Tische in einer Tiefe bis zu 1,10 Metern aufstellen.“
Hand hoch, wer den Satz beim ersten Lesen verstanden hat. Man scheitert zunächst nicht nur an der kunstvollen Verschachtelung. Völlig unverständlich wird der Satz durch die falsche Verwendung des Verbs „teilen“, statt „teilt“.
„Ausnahmen sollten nur in Ausnahmefällen möglich sein […].“
Wer hätte das gedacht.
*Chefredakteur Dr. Christian Eckl, siehe auch hier.
Eine Allgemeinverfügung kostet die Stadt Darmstadt letztlich knapp 165.000€:
„Wir“, also Deutschland, also Jaimee-Lee, die für Deutschland antrat, sind „schon wieder“ Letzter beim Eurovision Song Contest geworden.
Woran lags? War das Lied so schlecht? Waren die anderen so viel besser? Natürlich nicht! Alles eine Frage der Politik!
Der Stammtisch Volksmund weiß doch: beim ESC geht es nur um Politik. Die ehemaligen Ostblockstaaten schachern sich die Punkte zu und keiner mag die Deutschen. Logische Folge: Merkel ist schuld!
Die Deutschen Platzierungen in den letzten 20 Jahren sprechen Bände – oder?
2002 bis 2009 war der/die deutsche Teilnehmer/in immer im hinteren Drittel. Seit 2013 genauso!
Ok, von 1998 bis 2001 waren wir immer in den Top 10 (Sürpriz schaffte es 1999 sogar auf Platz 3, Stefan Raab 2000 auf Platz 5). Naja, Lena Meyer-Landrut haben wir natürlich auch noch nicht vergessen, die 2010 gewann und 2011 auf Platz 10 kam.
Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass in den Jahren, in denen Deutschland schlecht abschnitt, die Lieder halt auch echt kacke waren. Können Sie sich noch an Corinna May 2002 (Platz 21 von 24) erinnern? Ihr Song schaffte es sogar in den Deutschen Charts nur auf Platz 72! Oder können Sie wenigstens den Refrain des letztjährigen Songs mitsummen? Wissen Sie überhaupt noch wer das war?* Eben.
Alles nur Politik!
Benachbarte Staaten schachern sich die Punkte zu und wen man nicht mag, der wird gemobbt (also vor allem Deutschland).
1. Wie konnte Australien dann auf Platz 2 kommen, so ganz ohne die Hilfe von Indonesien und Neuseeland?
2. die Staaten des ehemaligen Jugoslawien haben so ihre (politischen) Differenzen. Trotzdem gab man sich Punkte. Ist das jetzt eine politische Frage oder nicht?
3. Das deutsche Publikum gab 12 Punkte an Russland. Auch das wurde kritisiert oder als „Arschtritt für Merkels Russlandkurs“ interpretiert.
Man sieht also die politischen Zusammenhänge nur da, wo sie einem passen. Im Zweifel wird es eben so interpretiert, wie mans gern hätte.
Aber „unser Geld“ wollen sie schon!
Deutschland ist einer der Hauptfinanzierer des ESC. Daher ist es, wie vier weitere Länder, automatisch für das Finale qualifiziert. Das wird, vielleicht nicht ganz zu unrecht, als „erkaufte Finalteilnahme“ kritisiert.
Einige Zuschauer gehen aber noch einen Schritt weiter:
Dahinter steckt die Logik, wer zahlt, sollte auch Punkte bekommen. Ja is‘ klar. Und als nächstes wird sich Frankreich beschweren, weil es doch eine teure EM ausrichtet, aber in der Vorrunde rausfliegen wird.
Schlechte Verlierer
„Wir Deutschen“ sind einfach schlechte Verlierer. Das ist bis zu einem gewissen Grad ok, solange man sich dessen bewusst ist und damit umgehen kann. Es kann zum Beispiel auch als Ehrgeiz interpretiert werden. Was mittlerweile in den Medien abgeht, ist aber schon fast krankhaft. Wichtig ist immer nur, dass „wir Deutschen“ die Besten sind.
Der zweite Platz ist der erste Verlierer. Da passiert es dann, dass ein Fußballverein Deutscher Meister wird und man das nickend zur Kenntnis nimmt. Oder wenn ein Biathlet „nur Silber“ gewinnt, wird er im Ziel vom Reporter gefragt, was denn schief gelaufen sei.
Jetzt müssen Konsequenzen gezogen werden!
Aber wie soll man denn jetzt reagieren? Natürlich, man könnte sagen, wir spielen nicht mehr mit.
Dann würde man sich auf dem Niveau des dicken Jungen bewegen, der seinen Fußball nimmt und nach Hause geht, weil er es nicht schafft, gegen die anderen Kinder ein Tor zu schießen. Das wäre der einfache, billige Weg. Nach dem Motto: „Wenn wir nicht gewinnen können, spielen wir nicht mehr mit!“
Oder man kommt ein bisschen klar und lernt auch mal zu verlieren. Etwas, das unserer Gesellschaft überhaupt gut täte. Natürlich würden viele dazu sagen: „Wenn alle so denken würden, wäre Deutschland nicht da, wo es jetzt ist!“
Das mag sein, aber wer sagt, dass es dann so viel schlechter wäre? Wäre es so schlimm, wenn das Scheitern gesellschaftlich akzeptiert wäre? Wenn auch der Erfahrungsgewinn zählen würde, auch ohne Pokal, Medaille, Urkunde? Wenn man (sogar mit Stolz?) sagen könnte „Jo, das ging daneben, das hat mich Lebenszeit gekostet, aber ich bin daran gereift!“?
Ich schweife ab.
Worauf ich hinaus will: Hört auf, hinter allem, was euch nicht in den Kram passt, eine Verschwörung zu vermuten. Akzeptiert, dass auch die anderen mal gewinnen. Oder verpackt eure Wut wenigstens auf lustige Weise:
*Ann Sophie mit Black Smoke, Platz 27 von 27, Platz 26 in den deutschen Charts)
Der Islamismustrigger funktioniert einwandfrei. So lautet das Ergebnis eines bundesweiten Probetriggerns. An der Übung beteiligten sich zahlreiche rassistische Trolle besorgte Bürger aus ganz Deutschland. Die Übung verlief reibungslos. Einziger Wermutstropfen: viele Probanden haben noch nicht realisiert, dass es sich nur um eine Übung handelte.
Heute Morgen, kurz vor 5 Uhr, stach ein 27-Jähriger am Bahnhof des oberbayerischen Grafing wahllos auf Menschen ein. Ein Mann starb an den Verletzungen. Selbstverständlich berichteten sämtliche Onlinemedien darüber. Dies war die Informationsausgangslage.
Übungsbeginn
Die Übung begann mit der Veröffentlichung der triggernden Information: der Mann habe bei Begehung der Tat „Allahu Akbar“ gerufen.
Die besorgten Trolle reagierten vorschriftsmäßig. Es wurde kommentiert, was das Zeug hält. Bereits nach 7 Minuten waren die ersten „Bullshit-Bingo“-Rufe zu vernehmen. Alle Trollabteilungen haben sich beteiligt:
Übungsende
Im Laufe des Tages wurde schließlich Entwarnung gegeben: es wurde bekannt, dass es sich bei dem Täter nur um einen Deutschen mit psychischen Problemen handelt.
Jetzt scheint es nur so zu sein, das viele der Trolle ihren Job etwas zu ernst nehmen. Weder der Hinweis auf die psychischen Probleme des Täters, noch dessen Herkunft (Hessen), geschweige denn sein Name (Paul), lassen die Kommentatoren am Hintergrund der Tat zweifeln.
Fazit
Im Ernstfall reagieren alle Empörungssensoren einwandfrei. Eine Sensibilisierung im Umgang mit Informationen ist immernoch nicht erkennbar. Das Informationskompetenzlevel ist nach wie vor angenehm niedrig. Und sogar auf der Schuldgefühlebene ist alles in bester Ordnung: nach Aufklärung der Sachlage entfuhr niemandem auch nur eine leises „Hoppla“.
Ehrenpreis für Berichterstattung und Trollen
Zum Abschluss der Übung wurde noch ein besondere Preis vergeben. Dieser geht an die Redaktion des Wochenblatts in Regensburg, die es geschafft hat, die Grenzen zwischen Berichterstattung und Troll aufzuheben. Nicht nur war es ihnen drei Posts auf der Facebookseite wert, nein, man stellte sogar einen Bezug zu Regensburg her. Dieses Kunststück gelang mit der Überschrift:
„Anschlag am Rande eines Volksfests: Angespannte Sicherheitslage auch auf der Maidult“
Das ganze natürlich unter der Rubrik „Terror“. Sogar ich war beim ersten Lesen nicht ganz sicher, ob es nicht einen Anschlag in Regensburg gegeben hat. Dem war natürlich nicht so. Christian Eckl erkannte nur die Parallele, die allen anderen verbogen blieb: in Gasing fand in der Nähe des Tatorts ein Volksfest statt. In Regensburg steht eines kurz bevor. Daraus schloss er, die Sicherheitslage sei angespannt. Wolfgang Schörnig, Rechtsreferent der Stadt Regensburg, sagt zwar, es gäbe derzeit keinerlei Hinweise auf eine Bedrohung. Aber wer lässt sich schon von Fakten die Möglichkeit nehmen, ein wenig Angst zu schüren?
Vielleicht sehe ich das zu eng. Vielleicht bin ich nur ein Klugscheißer. Aber ich muss mich jetzt ein wenig über die Gerichtsberichterstattung in den deutschen Medien aufregen.
Ich weiß nicht, ob sich Journalisten für juristische Grundlagen nicht interessieren oder sie ihnen einfach egal sind. Das fängt damit an, dass man nicht weiß, wie ein Verfahren abläuft, falsche Termini benutzt werden (z.B.: „Anzeige erheben“ statt „Anzeige erstatten“, „anklagen“ statt „verklagen“ oder umgekehrt, usw.) oder man gar nicht weiß, welche Informationen tatsächlich relevant sind (siehe sogleich). Jetzt könnte man natürlich sagen, von einem Journalisten könne juristisches Fachwissen nicht erwartet werden. Aber wie ist es denn in anderen Bereichen? Was würde man über einen Sportjournalisten sagen, der nicht wüsste, dass ein Fußballspiel zwei Halbzeiten hat? Der einen Freistoß nicht vom Strafstoß unterscheiden könnte? Der jedes Mal einen Skandal wittern würde, wenn der Typ im Tor den Ball in die Hand nimmt? De Bundesliga und Champions League verwechselt? Oder (krasses Beispiel): der nicht wüsste, was Abseits ist? Einem solchen würde jeder einen Berufswechsel ans Herz legen. Bei der Gerichtsberichterstattung sieht man das nicht so eng.
Aktuelles Beispiel: Sämtliche Nachrichtenportale tickerten die Eilmeldung, dass Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung zu einer „Geldstrafe in Höhe von 9600 € verurteilt“ wurde. So oder so ähnlich schrieben das beinahe alle. Als einziges positives Beispiel fiel mir neues-deutschland.de auf, die bereits in der Eilmeldung schrieben, dass es sich um eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen in Höhe von 80 € handelt.
Jetzt könnte man sage, dass sei Haarspalterei und im Ergebnis doch dasselbe. Ist es aber nicht. Denn Weiterlesen