Ein Aushang bei uns an der Uni:
mit Dank an Daniel W. 🙂
Bevors in die Arbeit geht, zwei interessante Links, die ich nicht ungeteilt lassen möchte:
Deggendorfer Richter platzt der Kragen
Zwei Urteile, die wohl auch am Stammtisch gut ankommen werden, was in diesen Fällen nichts schlechtes bedeuten muss.
In Bodenmais im Bayerischen Wald wird bald über ein fast 500 Jahre altes Recht entschieden. Der Verein Nutzungsberechtigter am unverteilten Gemeindeeigentum beruft sich auf einen Freiheitsbrief aus dem Jahr 1522, indem Vorfahren der Vereinsmitglieder verschiedene Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Es kam zu Problemen beim Verkauf von Gemeindeeigentum. Um Klarheit zu schaffen, entschied sich der Marktgemeinderat, Feststellungsklage zu erheben.
Näheres: pnp.de