Ich will ja gar nicht angeben, aber…
Gerade habe ich bei indirekter-freistoss.de gelesen, dass auch Hellmut Krug im Tagesspiegel meine Meinung bestätigt. Zuvor kam das Gleiche schon von Eugen Strigel in der SZ.
Ich will ja gar nicht angeben, aber…
Gerade habe ich bei indirekter-freistoss.de gelesen, dass auch Hellmut Krug im Tagesspiegel meine Meinung bestätigt. Zuvor kam das Gleiche schon von Eugen Strigel in der SZ.
Die Sportschau kürte die gestrige Abseitsentscheidung von Schiedsrichter Lutz Wagner im Spiel Hertha BSC Berlin gegen Borussia Dortmund zum „Pfiff des Tages“:
Die Medien sind sich geschlossen einig, dass der Kopfball von Felipe Santana eine neue Spielsituation einleitet.
Ich bin mir da nicht von vornherein so sicher.
Dass Theofanis Gekas bei der Ballabgabe im Abseits steht, ist unstrittig. Es stellt sich also die Fragen, ob aus dem nicht strafbaren Abseits („passives Abseits“) strafbares („aktives“) wurde.
Zur allgemeinen Auffrischung, hier der Regeltext der Regel 11:
Ein Spieler befindet sich in einer [nicht automatisch strafbaren] Abseitsstellung, wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist, als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler.
Ein Spieler wird nur für seine Abseitsstellung bestraft, wenn er nach Ansicht des Schiedsrichters zum Zeitpunkt, wenn der Ball einen Mitspieler berührt oder gespielt wird, aktiv am Spielgeschehen teilnimmt, indem er
- ins Spiel eingreift
- einen Gegner beeinflusst oder
- aus seiner Position einen Vorteil zieht.
Wir wissen, dass eine Abseitsstellung von Gekas vorlag. Problematisch ist, ob er eine der drei Voraussetzungen erfüllt.
Weil er den Ball nicht direkt bekommt, scheidet die erste Möglichkeit schon mal aus.
Er könnte Santana beeinflusst haben. Die Regel nennt hier „behindern, täuschen oder ablenken“. Gekas steht doch einige Meter vom Abwehrspieler weg. Santana spielt auch sehr genau und gezielt. Außerdem kam noch ein weiterer Stürmer von hinten, sodass wohl Gekas nicht allein kausal für die Rückgabe war.
Aber er zieht einen Vorteil aus seiner Stellung. Wäre er vorher nicht im Abseits gestanden, wäre er später nicht an die Rückgabe von Santana herangekommen. Dem halten die Medien nun entgegen, Santana würde mit seinem Kopfball eine neue Spielsituation einleiten.
Gegen eine neue Situation sprechen zunächst zwei Dinge:
Erstens der zeitliche Zusammenhang. Es geht sehr schnell. Innerhalb weniger Sekunden zwischen zwei Situationen zu unterscheiden, halte ich für äußerst schwierig.
Außerdem erfährt der Ball keine signifikante Richtungsänderung. Hätte ihn Santana nicht gespielt, wäre er wohl auch so zu Gekas gelangt, welcher dann unzweifelhaft Abseits gewesen wäre.
Jedoch besagt die Regel eindeutig, dass ein Spieler nicht im Abseits steht, „wenn er den Ball direkt [sic!] von einem Gegenspieler zugespielt bekommt“. Und das ist vorliegend zweifelsohne gegeben. Santana wurde nicht in irgendeiner Form angeschossen, sonder spielte den Ball bewusst.
Somit ist von einer neuen Spielsituation auszugehen, wodurch Gekas nicht strafbar Abseits war.
Mit dieser Lösung erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit! Es bleibt abzuwarten, wie sich der DFB äußert.
[Edit: Eugen Strigel sieht’s genauso]
Aus meiner Sicht lag hier also leider eine Fehlentscheidung vor. So bitter das für Hertha sein mag, bleibt auch zu bedenken, dass der Schiedsrichterassistent für die Überlegungen, die mich doch einige Zeit gekostet haben, nur wenige Sekunden, um nicht zu sagen Bruchteile, hatte. Und ganz ehrlich: Eine Zeit lang, war ich auch der Meinung, die Abseitsentscheidung wäre richtig gewesen. Im Ergebnis überzeugt mich die „neue Spielsituation“ auch immer noch nicht wirklich.
Als Student greift man (ich zumindest) gern auf Lebensmittel zurück, die sich lang halten. Man weiß ja nie, ob man das Essen nicht vergisst. Und dann ist es durchaus angenehm für die Mitbwohner, wenn sich der Schimmel Zeit lässt.
Aber das hier ist wohl das beste, was es Abseits des Konservendosenmarktes zu kaufen gibt:
hier findet sich der ganze Artikel
Ein HappyMeal hält sich tatsächlich über ein Jahr! Gekochte Kartoffeln (sogar eingetuppert) schaffen nur wenige Wochen. Müsli (im offenen Karton) kommt da zumindest auf ein paar Monate. Aber bei Fleisch und Wurst wirds ganz haarig.*
Ganz nebenbei hält das getestete Menü offensichtich Parasiten fern. Laut der Testerin Joann Bruso, interessierten sich Fliegen und Maden nämlich nicht die Bohne für das Zeug.
Angenommen die leckeren Konservierungsstoffe übertragen sich auf das Lebensalter der lieben Kleinen: Dann werden die ja locker 110! Dummerweise in einem verfetteten Körper. Mit kaputten Gelenken und verstopften Arterien. Aber irgendwas is ja immer.
*mehrere Feldversuche wurden vom Verfasser mitverfolgt und -erlebt.
Ich war heute kurz davor, mich über meine Seminararbeit zu ärgern. Allerdings nur fast. Denn dann wurde mir gezeigt, dass es schlimmer sein könnte. Zum Beispiel, wenn ich mich anstatt für Rechtsgeschichte, für Kapital- und Gesellschaftsrecht Steuerrecht entschieden hätte.
Zur Erklärung bitte erst diesem Link folgen. Dann ein bisschen nach unten scrollen bis zur Grafik und in dieser auf die Blase mit „Mutter-Tochter-Richtlinie“ klicken.
Ich musste laut lachen (in der Bib) und freu mich wieder über mein Thema.
Juhe! Endlich wieder ein Wochenende mit Fußball hinter mir. Und dann gleich zwei Spiele. So sehr ich im November die Pause herbeisehnte, so viel Spaß hat’s mir diesmal gemacht.
Aber sogleich wird es wieder Zeit für Regelkunde:
Die Gastmannschaft hatte den Spielerpass des Ersatztorwartes vergessen. Für die Fußballlaien: Ohne diesen darf er nicht am Spiel teilnehmen, sprich eingewechselt werden.
Vor dem Spiel kommt der Trainer auf uns* zu, teilt uns dies mit und endet mit der Frage: „Wenn wir den trotzdem einwechseln, müssen wir den Pass dem Sportgericht nachreichen und sonst nix, oder?“
Unsere Standardantwort beim Thema Sportgericht, die eigentlich von jedem Schiri kommen muss: „Das hängt vom Gericht ab und nicht von uns. Wir schreiben nur eine Meldung darüber, falls der Pass nicht bis Spielende vorgelegt werden kann.“
Der Trainer hakt nach. Letztes Mal sei das doch auch so gewesen. Wir müssten das doch wissen.
Genau hier machen viele Schiris einen Fehler: Sobald ich dem Trainer recht gebe („Ja wenn das da so war, dann dieses Mal sicher auch“), wird er mich darauf festnageln. Sollte das Sportgericht nämlich anders entscheiden, wird er sich auf mich berufen. Und gerade im Wiederholungsfall bietet sich eine härtere Strafe ja an.
In dieser Situation ist der Schiri eben weniger Richter, als vielmehr Polizist (bah… dieser Vergleich passt mir irgendwie gar nicht…), der die „Straftat“ weiterleitet.
Der Ersatztorwart wurde übrigens nicht gebraucht. Wir haben ihn einfach aus dem Spielbericht gestrichen. So waren alle fein raus. Insbesondere sparten wir uns das Meldung Schreiben
*das ist kein Pluralis Majestatis, sondern meint das Schiedsrichtergespann; beim Durchlesen kam’s mir bisschen komisch vor 😉
Habe dieses Wochende in der Suite15 verbracht. Mal eine Abwechslung zur Revan. Es war sehr schön.
Freitag: Moonbootica.
Samstag: Doppel D und Creme Fresh. Letztere waren überragen!
Ich stecke mitten drin im Recherchesumpf. In den letzten Wochen hab’ ich gefühlte 7000 Bücher in den Händen gehabt. Und mit jedem Buch merke ich, wie der Grat zwischen Zitat und Plagiat immer schmaler wird. Mittlerweile scheint sich alles zu wiederholen. Frei nach Karl Valentin: Es wurde schon alles geschrieben, nur nicht von jedem.
Außerdem hat das Jurastudium dazu geführt, dass ich keinen normalen Text mehr schreiben kann. Resultat ist, dass ich bei der Untersuchung, welche Alternativen der gute Visellius Varro mit seiner Otacilia hatte, immer wieder in den heißgeliebten Gutachtenstil verfallen bin. Dabei war doch genau das das Highlight bei der Seminararbeit: Man kann „normal“ schreiben!
Aber wenigstens funktioniert jetzt seit Dienstag das wlan in der Bib auf meinem Laptop. Wenn jetzt noch das Essen in der Mensa schmecken würde, müsste ich die Uni nicht mehr verlassen.
Erkenntnis dieser Woche: Der Römer an sich war ein Arschloch! Er erwartete für alles eine Gegenleistung. Selbstlosigkeit kannte der klassische Römer nicht, mithin war ihm die Schenkung „suspekt“*. Deswegen gab es, zumindest bei den Klassikern, kein einklagbares Schenkungsversprechen, das mit den §§ 518 ff. BGB vergleichbar gewesen wäre. Gleichwohl war er aber durch den Grundsatz der Treue (fides), die „eigentliche Römertugend“**, an sein Versprechen gebunden und riskierte bei Wortbruch Ehrverlust.
Hamma wieder was gelernt…
*Wacke, Circumscribere, gerechter Preis und die Arten der List, SZrom.abt. 94 (1977), S. 197.
**Gelzer, Römische Politik bei Fabius Pictor, Hermes 68 (1933), S. 146.
Die Römer waren juristisch so weit, dass deren Einflüsse noch in unserem Recht zu spüren sind. Einige Rechtsansichten sind heute freilich überholt, besonders im Familienrecht.
Ein Beispiel:
Viele treffen im besten Alter von 40 Jahren ihre große Liebe, woraufhin sich die Frage stellt, wohin mit meinem Ehegatten?
Heutzutage hat Ehebruch keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr. Das sah der Römer vor 2000 Jahren noch anders. Kam die Liaison auf, kostete es den Mann die Hälfte seines Vermögens, die Frau ein Drittel und die Hälfte ihrer Mitgift.
Damit war es aber noch nicht erledigt. Dazu kam für beide „leichte Verbannung“, wobei diese eine Besonderheit aufwies: Es war nämlich
„darauf zu achten, dass die beiden nicht an den selben Ort ins Exil geschickt werden.“*
Diese Weitsicht ist wohl einer der Gründe für den herausragenden juristischen Erfolg des römischen Rechts.
*Liebs, Detlef, Vor den Richtern Roms: Berühmte Prozesse der Antike, Verlag C.H. Beck, 1. Auflage, München 2007, S.69.
Nach 4 Monaten hätte ich gestern wieder mein erstes Spiel zu pfeifen gehabt. Dem machte das Wetter einen Strich durch die Rechnung. Bei 20cm Neuschnee war an Fußball nicht zu denken.
In anderen Gefilden spielte der Wind nicht mit. Also eigentlich spielte er doch mit:
„Torschütze“ in obigem Video ist das Tief „Xynthia“ von letzter Woche. Nach dem Abstoß (in der Videoüberschrift fälschlicherweise „Abschlag“ genannt) fliegt der Ball auf Grund des Windes unberührt ins eigene Tor. Der Schiedsrichter gibt Tor und Anstoß, eine falsche Entscheidung.
Zu klären ist also, was die richtige Entscheidung gewesen wäre.
In Frage kam zunächst Tor und Anstoß.
Ein Tor ist gem. Regel 10 gültig erzielt, wenn der Ball im Spiel ist und „die Torlinie zwischen den Pfosten und unterhalb der Querlatte in vollem Umfang überquert“. Letzteres ist offensichtlich gegeben.
Fraglich ist, ob der Ball im Spiel war. Laut Regel 16 ist der Ball nach dem Abstoß im Spiel, wenn er „direkt aus dem Strafraum hinaus gespielt“ wurde. Der ausführende Spieler spielt den Ball mit dem Fuß direkt aus dem Strafraum. Also ist der Ball im Spiel.
Somit wäre das Tor zunächst gültig.
Der Gültigkeit könnte aber der Grundsatz „aus einem Vorteil kann direkt kein Nachteil entstehen“ widersprechen. Der Abstoß ist ein Vorteil für die ausführende Mannschaft. Das Tor ist ein Nachteil. Es gibt keine weitere Berührung zwischen der Ausführung und dem Tor. Mithin entsteht der Nachteil direkt aus dem Vorteil. Also ist das Tor ungültig.
Weiter könnte Wiederholung des Abstoßes die richtige Entscheidung sein. Diese ist in der Regel 16 für die Fälle vorgesehen, in denen der Ball nicht korrekt ins Spiel gebracht wird, also nicht direkt aus dem Strafraum heraus gespielt wird. Wie oben dargestellt, wird der Ball aber korrekt ins Spiel gebracht. Somit scheidet die Wiederholung des Abstoßes aus.
Schließlich könnte Eckball in Frage kommen. Auf Eckball wird gem. Regel 17 entschieden, wenn der Ball die Torauslinie am Boden oder in der Luft in vollem Umfang überschreitet, „ohne dass ein dabei ein Tor gemäß Regel 10 erzielt wurde“ und zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft berührt wurde. Der Ball hat vorliegend die Torlinie überquert, wobei das Tor nicht gültig ist. Auch wurde der Ball zuletzt von einem Verteidiger berührt. Also ist Eckball die richtige Spielfortsetzung.
PS: Ich steh auch voll auf den Gutachtenstil…