Der Prozess gegen die 97-jährige Irmgard F., die
mit 18 Jahren als Zivilangestellte Sekretärin des
Kommandanten in einem KZ gearbeitet hat,
könnte in der Tat richtungsweisend sein.
Werden in der BRD nun irgendwann einmal
Angela Merkel, Olaf Scholz als Bundeskanzler
oder Minister angeklagt, dann wären deren
Sekretärinnen und Sekretäre, soweit sie frei-
willig diesen Job angenommen und jederzeit
hätte kündigen können, nun ebenfalls vor Ge-
richt zu stellen, da sie sich mitschuldig gemacht.
Man denke im Falle der Bundesregierung auch
an die unzähligen Staatssekretäre, die sich so-
dann auch vor Gericht für ihre Mittäterschaft
verantworten müssten!
Dies könnte auch in der EU schon bald zum Be-
weis werden, ob hier vor dem Gesetz alle Men-
schen gleich sind, oder ob es Gesetze gibt, die
ganz ausschließlich nur für bestimmte Perso-
nen gelten.
Wenn es sich beim Prozess gegen Irmgard F.
nicht um Rache – und Vergeltungsjustiz gehan-
delt, dann müssten nun zwangsläufig in Brüs-
sel auch gegen die Sekretärinnen und Sekretäre
der Eva Kaili ermittelt und diese wegen Beihilfe-
leistung zur Bestechung angeklagt werden. Aber
bisher machte man sich im EU-Parlament noch
nicht einmal die Mühe auch gegen die Präsiden-
tin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, zu er-
mitteln. Was konnte die Vizepräsidentin Kaili
ohne die Zustimmung der aus Malta stammenden
Metsola durchsetzen und was nur mit deren Hilfe?
Welche Abgeordnete des EU-Parlaments stimmten
im Sinne der bestochenen Vize-Präsidentin ab?
Und wenn Metsola mit in den Bestechungsskandal
verwickelt, wird dann auch gegen deren Sekretäre
und Sekretärinnen ermittelt?
Immerhin hatte Roberta Metsola in ihrer Antritts-
rede erklärt: ,, Es geht darum, dass wir alle die
Grundsätze unserer Gründermütter und -väter
verteidigen, die uns aus den Trümmern des Kriegs
und des Holocausts zu Frieden, Hoffnung und
Wohlstand geführt haben“. Dabei gilt ihre Heimat
Malta als Staat als korrupt und da wissen wir nicht,
welche Grundsätze maltesische Mütter und Väter
ihren in die Politik abgleitenden Sprösslingen mit
auf den Weg geben.
Derzeit sieht es eher so aus als wolle man den Fall
Eva Kaili als Einzelfall hinstellen, damit man nicht
gegen sämtliche darin verstrickte Politiker und Po-
litikerinnen ermitteln muss.
Wäre also die 97-jährige Imgard F. Sekretärin im
EU-Parlament gewesen, würde es ebenso wenig
zu eine Anklage gegen sie kommen als wenn sie
1945 Sekretärin eines polnischen, tschechischen
Lager oder Sekretärin des für die Rheinlandwie-
sen-Lager zuständigen US-Kommandanten ge-
wesen wäre!
So kann sich jeder selbst gut ausrechnen, wo
und wie der Prozess gegen die 97-Jährige ein-
zuordnen ist.
Und wer trotzdem noch einen Denkanstoß zu
geltendem EU-Recht braucht, der zu darauf
hingewiesen, dass selbst die mörderischen
Benes-Dekrete zu geltendem EU-Recht ge-
macht!