Fehlendes Urteilsvermögen schädigt das Ansehen des Staates, fast schon täglich

Wäre die Justiz in Deutschland eine Aktie würde sie wohl
auf unterstem Ramschniveau. Von einem Rechtstaat kann
man kaum noch sprechen, sondern in der Bunten Republik
wird eher willkürlich nach ethnischer Herkunft und polit-
ischer Gesinnung abgeurteilt.
Während es bei „Rechten“ sogleich bei jeder Kleinigkeit zu
Hausdurchsuchungen und Verhaftungen kommt, hat der
Rest gute Chancen, mit fast allem davonzukommen.
Immer mehr muss der Bürger am Urteilsvermögen von
Staatsanwälten zweifeln. So wurde gerade in Berlin ein
„Deutscher“, der sich erst mit einem Messer an einem
Polizeiwagen zu schaffen machte und dann einen Polizis-
ten mit dem Messer angriff und schwer verletzt, von der
Staatsanwaltschaft sofort wieder auf freien Fuß gesetzt,
weil der Generalstaatsanwalt erklärte: ,,Momentan gibt
es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten
Messereinsatz“. Man darf wohl davon ausgehen, dass
der ,,deutsche“ Täter eher kein biodeutscher Rechter
gewesen!
In Hall ein ähnliches Szenario: Ein Mann aus dem Ko-
sovo greift mehrere Menschen an, verletzt dabei drei
Syrer und kommt sofort wieder auf freien Fuß. Sicher-
lich eignete sich der Mann aus dem Kosovo eher nicht
dazu als ,,deutscher Rechter“ ,,gezielt Ausländer ange-
griffen zu haben“! „Es besteht nach dem Ergebnis
der bisherigen Ermittlungen kein dringender Tatver-
dacht für einen Versuch des Tötungsdelikts mehr“ er-
klärte in diesen Fall der Staatsanwalt. Die Polizei hat
den Angaben zufolge ein Messer als mutmaßliche
Tatwaffe sichergestellt. Es soll vom Tatverdächti-
gen eingesetzt worden sein. Die Ermittlungen we-
gen des Verdachts der gefährlichen Körperverletz-
ung dauern an.
Sofern es nicht um ,,biodeutsche Rechte“ scheint
das Urteilsvermögen von Staatsanwälten getrübt
bis nicht vorhanden.
In Bamberg machte die Staatsanwaltschaft sogar
Deals mit einer Bande von Bankautomatenspren-
gern, die geringeren Haftstrafen gegen schnellen
Prozess erhielten. Die so eingesparte Zeit nutzte
dieselbe Staatsanwaltschaft dann um verstärkt
gegen ,,rechte“ Satire und Kommentare in den
Sozialen Netzwerken vorzugehen!
Das Urteilsvermögen solcher Staatsanwälte ist ge-
radezu Beihilfeleisten, denn es wird gewiss nieman-
den nun abschrecken ein Messer mit sich zu führen
und es auch einzusetzen! Nicht viel anders ist es zu
werten, dass Vergewaltiger, zumal mit Migrations-
hintergrund, immer wieder mit lächerlichen Bewäh-
rungsstrafen davonkommen. Das ist geradezu wie
ein Aufruf um weiterhin über Mädchen und Frauen
herzufallen.
Allzu offensichtlich führt gravierender Fachkräfte-
mangel in der Justiz, dazu, dass Richter und Staats-
anwälte mit zweifelhaftem Urteilsvermögen hier
das Gesetz auslegen und in die Hand nehmen.
Bei Richtern erregte besonders der Fall Aufsehen,
indem ein Richter einen afghanischen Vergewalti-
ger einer Minderjährigen bescheinigte ,,auf den
besten Weg zu sein um hierzulande als ,,gut inte-
griert“ zu gelten“ und den Afghanen mit der üb-
lichen lächerlichen Bewährungsstrafe auf freien
Fuß setzte. Als daraufhin ein Deutscher im Netz
mit entsprechend harten Worten sich über diesen
Richter äußerte, fühlte dieser sich ,,in seiner Ehre
verletzt“ und forderte daher für sich ein höheres
Schmerzensgeld als er dem eigentlichen Vergewal-
tigungsopfer zugestehen wollte.
Wenn man bedenkt, dass umgekehrt ein ,,rechter“
Journalist schon für einen Satirepost über Nancy
Faeser ( Ich hasse Meinungsfreiheit ), neben 1.400
Euro Geldstrafe noch 7 Monate auf Bewährung auf-
gebrummt bekommen und dieses Urteil der Bamber-
ger Staatsanwaltschaft ,,nicht angemessen“ hoch er-
schien, verstärkt nur die Zweifel an dieser buntdeut-
schen Justiz! Von einem Vertrauen der Bürger in die
Justiz kann schon gar nicht mehr die Rede sein. Da
wundert es nicht, dass das Ansehen der Justiz fast
schon unter dem von Journalisten liegt. Vor allem
aber leidet das Ansehen des Staates darunter.

Wie auf Bestellung zum Thema, kommt auch noch ge-
rade diese Meldung rein: „Rechte Tätowierungen ge-
zeigt: Ein Jahr Haft für Mann aus Sachsen-Anhalt“!
,, Der 34-Jährige wurde des Verwendens von Kenn-
zeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf
Fällen schuldig gesprochen. Er hatte seine Tätowier-
ungen, bei denen es sich um eine sogenannte Doppel-
sigrune und ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz im Ge-
sicht handelt, in Zerbst und andernorts öffentlich ge-
zeigt. Das Amtsgericht Zerbst verurteilte den Mann zu
einer Geldstrafe von 4000 Euro, woraufhin die Staats-
anwaltschaft Berufung einlegte. Das Landgericht Des-
sau änderte nun das Urteil ab“.‘

Ebenso passend zum Thema fehlendes Urteilsvermö-
gen ist ein Artikel im berüchtigten „Tagesspiegel“ mit
der Überschrift „Höhere Mindeststrafe möglich: Do-
brindt will Messerangriffe zum Verbrechen erklären“.
Was einzig die Frage aufwirft als wozu dann vorher die
Messerangriffe gezählt wurden. Unter Kavaliersdelikte
oder gar unter ,,kultureller Bereicherung“?
Das erfahren wir aus dem „Tagesspiegel“ nicht, dafür
aber: ,, Unter anderem will er Messerangriffe grund-
sätzlich zum Verbrechen erklären. Sie würden dann
mit einer Mindeststrafe von einem statt einem hal-
ben Jahr geahndet“.
Ein halbes Jahr Gefängnis? Da fällt einem gleich wie-
der der Journalist ein, der schon 7 Monate auf Be-
währung für einen Satirepost über Nancy Faeser auf-
gebrummt bekommen! Aber in einer Justiz in der nur
noch willkürlich nach ethnischer Herkunft und polit-
ischer Gesinnung abgeurteilt wird, scheinen einzig
für „biodeutsche Rechte“ eigene Gesetze zu gelten.
Es erinnert einem daran, dass vor einigen Jahren
bei einem Brandanschlag auf ein Asylantenheim,
bei dem niemand verletzt, eine Vierundzwanzigjäh-
rige, die nicht am Anschlag beteiligt, sondern nur
die beiden Täter zum Anschlagsort gefahren vier-
einhalb Jahre Gefängnis bekommen! Sie und die
beiden eigentlichen Täter, die über acht Jahre Ge-
fängnis bekamen, wäre also 8 bis 15 mal besser weg-
gekommen, wenn sie einfach einen Asylanten mit
dem Messer angegriffen und verletzt hätten!
Aber ganz gewiss hätte sie auch da als Biodeutsche
eine bedeutend höhere Haftstrafe aufgebrummt be-
kommen. Was droht üblich einem Syrer oder Afgha-
nen, der nur die eigentlichen Täter zum Anschlags-
ort gefahren? Gewiss keine viereinhalb Jahre Knast!
Oder welche Haftstrafe droht einem Asylbewerber,
welcher selbst Feuer in seiner Unterkunft gelegt?
Fehlendes Urteilsvermögen gepaart mit Doppelmo-
ral und verschiedenartigen Gesetzesauslegungen
haben dieses Land doch erst dahin gebracht, wo es
sich jetzt befindet.
Und dass ein biodeutscher Rechter bei einem Brand-
anschlag bei dem niemand zu Schaden gekommen
und nur Sachschaden entstanden, bedeutend härter
bestraft als ein ausländischer Geldautomatenspren-
ger, der drei Bankautomaten gesprengt und dabei
Millionen an Sachschäden verursacht hat, versteht
sich in diesem Land wohl von selbst!
Wenn etwa Gruppenvergewaltiger mit Migrations-
hintergrund mit lächerlichen Bewährungsstrafen da-
vonkommen, weiß jeder dass andere Strafmaße mög-
lich sind. Denn, wenn umgekehrt 10 Glatzen eine Far-
bige oder eine Muslima stundenlang vergewaltigt, die
Tat gefilmt und vor Gericht keinerlei Reue gezeigt, da
wäre wohl keiner von denen mit einer zur Bewährung
ausgesetzten Strafe davongekommen!
Nicht viel anders verhielt es sich mit den Klimaklebern,
die über 2.000 mal Straßen blockiert und die Justiz er-
klärte, dass sei ziviler Ungehorsam und dagegen könne
man nichts tun, ist auch absurd. Hätten so die Rechten
von der Identitären Bewegung nur zwei Mal eine Auto-
bahn gesperrt um auf ihre politischen Ziele aufmerksam
zu machen, hätten Politik und Staatsanwaltschaft sofort
gehandelt und harte Strafen verhängt. Wäre bei den Kli-
maklebern nicht, im wahrsten Sinne des Wortes, der
Druck von der Straße her zu groß gewesen, hätten die
heute noch Straßen blockiert. So erwarten sie im Ver-
gleich zu ihrem Treiben ein paar lächerlich geringe
Geldstrafen. Wie etwa, wenn man das Brandenburger
Tor beschmiert höchsten 800 Euro, während alleine
die Reinigungskosten mindestens 150.000 Euro be-
tragen! Man mag es sich an dieser Stelle gar nicht
erst fragen, was wohl ein vermeintlicher AfD-Fan
juristisch erwarten täte, wenn der ebenso das Bran-
denburger Tor mit blauer Farbe besprüht hätte!

Sieben Einblicke in unsere Justiz

Nachdem Linksextemisten lange genug wegen der Aus-
lieferung der Linksextremistin Maya nach Ungarn her-
umgeheult, haben sich nun überraschend 7 weitere Ver-
dächtige der Polizei gestellt.
An Bundesinnenministerin Nancy Faesers „Arbeit“ bei
der Bekämpfung von Extrtemismus aller Art kann es
eher nicht gelegen haben. Immer wieder kommen in
Deutschland Fälle ans Tageslicht, bei denen gegen Ex-
tremisten mit Migrationshintergrund und Linksextre-
misten nichts bis gar nichts unternommen worden ist!
Während die Faeser bei biodeutschen Rechten schon
im aller kleinsten „Verdachtsfall“ aktiv wird und sofort
mit Kanonen auf Spatzen schießen lässt, reicht es bei
Extremisten mit Migrationshintergrund und Linksex-
tremisten sichtlich aus, dass, wenn die Polizei diese
einmal nicht zuhause angetroffen hat, nichts weiter
gegen sie zu unternehmen. So geschah es mit dem At-
tentäter von Magdeburg und auch die 7 Linksextremis-
ten, die sich nun freiwillig gestellt, konnten zwei Jahre
lang völlig unbehelligt in Deutschland weiter wie bisher
leben.
Das Einzige, was die Linksextremisten nun zu befürchten
haben, ist ihre Auslieferung nach Ungarn. Dort herrsche
keine Rechtstaatlichkeit, behaupten sie. Wobei solche
Linksextremisten unter Rechtsstaatlichkeit verstehen,
dass man wie in Deutschland die Richter mit ein zwei
Aktionen unter Druck setzt, wenn man nicht gleich auf
völlig parteiische und linksversiffte Richter und Staats-
anwälte trifft, die von Haus aus nur gegen Rechte kön-
nen, ansonsten aber für jede Aktion von Klimaklebern
und Linksextremisten ebenso vollstes Verständnis ha-
ben, wie für den Messermann und Vergewaltiger mit
Migrationshintergrund. Und genau solche Richter und
Staatsanwälte wird man in Ungarn wohl eher nicht in
einem Gerichtssaal antreffen! Also werden in Ungarn
der berühmt-berüchtigte Bonus für die Angeklagten
vollkommen wegfallen.
Das der Transsexuellen Maya dieser Bonus inklusive
Sonderbehandlung weder im ungarischen Knast noch
im Gerichtssaal gewährt wird, hat die Linksextremisten
sehr aufgeschreckt. In Deutschland hätte es voll und
ganz gereicht, dafür zwei Tage vor einem Gerichtsge-
bäude zu protestieren. Auch dies beeindruckt in Un-
garn niemanden.
Es ist für die buntdeutsche Justiz schon peinlich ge-
nug, dass Maya in einer Nacht – und Nebelaktion in
aller letzter Minute nach Ungarn ausgeliefert werden
musste, um einer gerechten Strafe zugeführt zu wer-
den, denn in Deutschland hatte das Bundesverfass-
ungsgericht die Ausliegerung bereits boykottiert, da-
mit die linksextremistische Maya in Deutschland vor
linken Richtern und Staatsanwaltschaft einen ,,fairen
Prozess“ bekommt!
Es mutet in der Tat etwas vermessen an, das deutsche
Richter den Ungarn die Rechtstaatlichkeit absprechen,
nur, weil dort nicht die in Deutschland üblichen nach
politischer Gesinnung und ethnischer Herkunft erteil-
ten Boni nicht erteilt werden. In Ungarn muss jemand
der eine Körperverletzung begangen hat auch mit einer
Gefängnisstrafe rechnen, besonders, wenn diese Körper-
verletzung mit einem bandenartigen Angriff begangen
wurde.
Den deutschen Bürger würde es wohl schon interessie-
ren, was etwa ein Vergewaltiger mit Migrationshinter-
grund, der eine Minderjährige vergewaltigt oder mit
einer ganzen Gruppe vergewaltigt, in Ungarn für eine
Strafe erhalten täte. Gewiss würde er dort nicht mit
einer ,,zur Bewährung ausgesetzten Strafe“ davonkom-
men!
Man denke nur an den Fall, wo ein Richter den afghan-
ischen Vergewaltiger einer Minderjährigen zusolch einer
Bewährung verurteilte und daraufhin von einem Bürger
für solch Urteil beleidigt, von diesem Bürger wegen ,,Ver –
letzung seiner Ehre“ eine weitaus größere Summe Schmer-
zensgeld einklagte als er dem eigentlichen Vergewaltigungs-
opfer selbst zugestehen wollte! Da wäre es auch interessant
es zu erfahren, was wohl in Ungarn mit solch einem Richter
nach Verkündigung solcher Urteile geschehen würde! So
könnten sich die Deutschen selbst ein Bild darüber machen
in welchem Land die Justiz wirklich rechtstaatlicher und
unabhängiger ist! Und ob in Ungarn die dortige Presse
auch mehr für ,,mutmaßliche Täter“ eintritt als für deren
Opfer.
Aber alleine der Umstand, dass die 7 sich gestellten Links-
extremisten nun fordern, dass ihre Fälle unbedingt vor
der buntdeutschen Justiz und nicht in Ungarn verhandelt
werden sollen, dürfte einige dieser Fragen hinlänglich be-
antworten. Vielleicht auch, weil in Ungarn vor Gericht ein
Opfer auch ein Opfer ist und bleibt und sein Opferstand
nicht von seiner politischen Gesinnung abhängig gemacht;
wohingegen in Deutschland der politischen Gesinnung von
Tätern wie Opfern der größtmöglichste Spielraum einge-
räumt wird, ebenso wie dessen ethnischer Herkunft!
Dumm nur, dass gegen die Linksextremisten nun, Dank
der Eurokratie, auch ,,europäische“ Haftbefehle vorlie-
gen.
Im Fall Maya [ ,,Die in Jena geborene Person, die sich
selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene
als „Maja“ bekannt ist“, wie es in der buntdeutschen
Presse heißt ] stellen sich die Linken selbst ein Bein,
denn der bekannte Rechte Sven Liebich, der von einem
deutschen Gericht wegen verbaler Äußerungen zu einer
eineinhalbjährigen Haftstrafe schwer bedroht, sich nun
ebenfalls als Frau identifiziert und dementsprechend
sein Geschlecht frei wählte. Was sie für die linksextreme
Maya für selbstverständlich halten, wollen Linke nun für
den rechten Liebich nicht gelten lassen. Das ist schon herr-
lich selbstentlarvend. Zumal, da die Linken vorher noch da-
gegen lautstark protestiert, dass in Ungarn Maya selbstge-
wähltes Geschlecht auch nicht so anerkannt worden!
Die Anwälte der 7 sich gestellten Linksextremisten erklär-
ten, ,,Ihren Mandanten drohe in Ungarn eine Verurteilung
zu einer überlangen Haftstrafe“. Und solch Äußerungen in
einem Land, indem man für eine verbale Äußerung ( siehe
„Volksverhetzungs“-Paragraphen ) oft länger in Haft sitzt
als für eine ,,gefährliche Körperverletzung“!
Bezeichnend auch, dass die Eltern der 21 – 27-jährigen, die
in der buntdeutschen Staatspresse behaupten, dass ,,ihre
Kinder ein starkes Zeichen setzen“, in derselben Presse
die Namen ihrer Kinder nicht genannt wissen wollen.
Offensichtlich sind selbst die Eltern nicht sehr von der
Unschuld ihrer Kinder überzeugt!
Augenscheinlich lief diesem sich Stellen ein schmutziger
Deal zwischen den mutmaßlichen Täter und der Bundes-
anwaltschaft voraus. Darüber erfahren wir aus der bunt-
deutschen Staatspresse: ,, Laut Verteidigung hatten die
sieben Beschuldigten, die sich gestellt haben, vor einem
halben Jahr die Bundesanwaltschaft kontaktiert. Sie hät-
ten zugesichert, sich zu stellen, wenn ihnen zugesichert
wird, dass auf eine Auslieferung nach Ungarn verzichtet
wird – vergeblich“. Beschämend für Nancy Faesers Minis-
terium ist die Tatsache, dass nach diesem Deal gut ein
weiteres halbes Jahr gar nichts getan worden, um diese
7 zu verhaften! Fraglich auch, ob der schmutzige Deal
tatsächlich ,,vergeblich“ gewesen, denn warum haben
sich die Sieben dann trotzdem gestellt?

Rechtstaat? Eher nicht in Deutschland!

Fragen, die sich niemand stellt, wie etwa die, wie der
staatenlose Palästinenser Abdulla Younes aus West-
jourdanien trotz Grenzkontrollen nach Deutschland
gelangen konnte und vor allem, was er dort wollte.
Abdulla Younes ist jener der in einem Selfie zeigte,
wie er in der Silvesternacht in Berlin absichtlich eine
Rakete in eine Wohnung schießt und dadurch die
Wohnung in Brand setzte. War er nur deshalb ,,auf
Urlaub“ nach Deutschland gekommen?
Fachkraft Abdulla stellte sich ersteinmal blöd: Wie eine
Rakete funktioniere, habe vor dem Jahreswechsel gar
nicht gewusst.
Für die buntdeutsche Staatsanwaltschaft ist es einzig
wichtig ,,ein Zeichen zu setzen“ mit Abdullas Verhaft-
ung. Zum einen, weil er kein Flüchtling ist und zum
anderen darf Abdulla nun ,, eine „faire Prüfung seiner
Tat durch unseren Rechtsstaat“ erwarten.
Und sichtlich kann Abdulla damit rechnen, dass er in
diesem ,,Rechtstaat“ nicht so hart bestraft wird, wie
eine 74-jährige Rentnerin, die für einen Kommentar
über Flüchtlinge und Migranten unter einem Zeitungs-
bericht über Robert Habeck 7.950 Euro Strafe, aufge-
teilt in 150 Tagessätze zahlen muss! In ihrem Fall hatte
es die 74-Jährige mit einem parteiischen Staatsanwalt
zu tun, der ihre ,,massive Politikkritik“ als strafverschärf-
end ansah und die Rentnerin maßregelte mit den Wor-
ten,, „Das klang jetzt gerade so, als ob Sie die Politik
auch weiterhin nicht gutheißen würden“!
Offensichtlich stellt es jetzt auch schon einen Strafbe-
stand in der bunten Republik da, die Politik eines Ro-
bert Habecks nicht gutzuheißen!
Wenn man bedenkt, dass in diesem Land Vergewaltiger
mit Migrationshintergrund die mit Bewährungsstrafe
davonkommen, dem minderjährigen Opfer nicht ein-
mal die Hälfte von dem zahlen müssen, was man der
Rentnerin aufbrummt, dann kann es schon passieren,
dass man diese Politik nicht so toll findet und schon
gar nicht die rein politisch motivierten Urteile einer
Justiz die jeglicher Rechtstaatlichkeit blanken Hohn
spricht!
Bedenkt man dazu noch, dass Klimakleber nach einem
halben bis einem Dutzend Autonbahnbesetzungen mit
Strafen zwischen 1.200 und 1.400 Euro davonkamen,
wenn man sie nicht gleich freisprach, etwa wie es so
ein Richter betonte ,,weil sie so höflich“ sind!
Eine dieser Klimakleberinnen, namens Miriam Meyer,
ist nun schwer am Jammern, da sie mit 1.500 Euro im
Monat auskommen muss, weil alles was drüber liegt
der Gerichtsvollzieher zum Bezahlen der Strafe ein-
ziehen wird.
Welche der mittlerweile Tausende Bürger, die wegen
eines unbedachten Kommentars zu Geldstrafen verur-
teilt, darunter viele Rentner, haben denn 1.500 Euro
im Monat zur Verfügung? Und warum spielt es bei
denen keine Rolle, wie viel Geld ihnen im Monat zur
Verfügung steht? Während sich die Staatspresse über
das harte Schicksal der Miriam Meyer ausheult, er-
fahren wir natürlich nicht, wieviel die denn insgesamt
an Strafgeldern zahlen muss, wohl, weil der Presse die
Gesamtsumme zu peinlich wäre sie zu nennen! Und
dies, nachdem sich die Meyer völlig uneinsichtig zeigt:
,, Gerichtsverhandlungen seien für sie inzwischen fast
zur Routine geworden“.
Die 74-jährige Rentnerin hatte dagegen nicht das Glück
erst nach mehrenen Taten und Gerichtsverhandlungen
zu 7.950 Euro verurteilt zu werden. Auch erfahren wir
aus der buntdeutschen Staatspresse auch nicht, mit
wie viel Euro sie im Monat auskommen muss. Dies
scheint den sichtlich Habecks Politik bewundernden
Staatsanwalt auch egal gewesen zu sein!
Vielleicht sollte man in einem echten Rechtstaat auch
einmal solch einen Staatsanwalt wegen Gloryfizierung
grüner Politik Anklage erheben oder gegen einen Rich-
ter, der einen afghanischen Vergewaltiger einer Minder-
jährigen bescheinigte auf den besten Weg zu guter Inte-
grierung zu sein, und ihn mit Bewährungsstrafe davon
kommen ließ. Dieser ganz besondere Richter fühlte sich
dann auch noch ,,in seiner Ehre gekränkt“ als ihn ein
Bürger mit harten Worten für sein Urteilsvermögen
kritisierte, dass er für sich ein weitaus höheres Schmer-
zensgeld einforderte als er dem vergewaltigten Mädchen
zugestanden hat!
Vielleicht sollten die deutschen Bürger sich endlich zu-
sammentun und solche Richter und Staatsanwälte für
deren Urteile in Sammelklagen auf Schmerzengeld ver –
klagen, weil sie den Rechtstaat verächtlich machen. Zu-
mal eine Vielzahl deren Urteile wohl nur noch schwer
zu ertragen sind. Hoffentlich findet sich dann auch ein
Gerichtsvollzieher, der denen alles über ein monatliches
Einkommen von 1.500 Euro wegpfändenmöge.
Und natürlich wird ganz Deutschland erst einmal ganz
genau hinschauen, welch ein Urteil nun über den staaten-
losen Palästinenser Abdulla Younes aus Westjourdanien
gefällt oder ob es auch wieder ,,von Araber zu Araber“
geklärt wird, wie Younes, der mit deutscher Justiz eben-
so wenig bewandert ist als mit dem Umganh mit Silves-
terraketen, meinte es schon geklärt zu haben, mit einer
simplen Entschuldigung beim Wohnungsinhaber. Aber
gewiss wird man in der buntdeutschen Justiz auch dies
wohlwollend anerkennen, nachdem man nach außen
hin nur genügend den ,,starken Rechtsstaat“ gemimt,
der nun nach den Silvesterunruhen ,,hart durchgreifen“
werde.
Der deutsche Richterbund ist indes schon kläglich feige
eingeknickt, was härtere Strafen gegenüber den Silves-
ter-Randalierer betrifft und so darf Abdulla wohl auf
die volle Milde der buntdeutschen Justiz rechnen. Da
fragt man sich, was wohl die Scharia im Falle für einen
das heidnische Silvester feiernden Muslim vorgesehen
hätte.

Gesinnungsjustiz

In Deutschland machen Juristen gerade den Rechtsstaat
verächtlich, indem sie in gewohnter Weise mit zweierlei
Maß agieren.
Wenn man zum Beispiel in den Altparteien im Wahlkampf
von ,,konsequenten Abchieben“ oder davon spricht, dass
endlich ,,im großen Stil abgeschoben werden muss“, dann
ist das „Demokratie“, wenn man aber bei der AfD vorgeb-
lich ein Lied zum Thema Abschiebung angestimmt, dann
ist es angeblich „Volksverhetzung“:.
Solche Gesinnungsjustiz ist mittlerweile in Bezug auf die
AfD Alltag in Deutschland. Wenn etwa Björn Höcke gleich
zwei Mal für das Verwenden der Parole „Alles für …“ ange-
klagt wird, ist das noch keine Gesinnungsjustiz. Zu solcher
wird sie erst dann, wenn andere, welche die selbe Parole
verwandt, dafür eben nicht angeklagt werden, wie etwa die
CSU-Politikerin Dorothea Bär oder die TV-Moderatorin
Cathy Hummels. Das ist dann nämlich nicht mehr recht-
staatlich, wenn es bei dem einen eine Straftat, während
man dieselbe beim aneren als solche gar nicht erst gericht-
lich verfolgt. Damit machen die Ankläger selbst den Rechts-
staat verächtlich und liefern damit, dass sie gegen Bär und
Hummels nicht ermitteln und Anklage erheben auch gleich
noch den Beweis für reine Gesinnungsjustiz mit.
Der Bürger mag sich ohnehin wundern, warum angeblich
bei der Verurteilung echter Krimineller so ,,schwer über-
lastete Gerichte“ immer noch mehr als genügend Kapazi-
täten und ganze Kohorten an Richtern und Staatsanwälten
zur Verfügung haben, wenn sie einen AfD-Politiker für et-
was Gesagtes sofort anklagen und belangen, auch für Be-
leidigungen und vorgebliche „Volksverhetzung“ von „Rech-
ten“ im Netz immer über ausreichend Ressourcen verfü-
gen.
Nicht weniger bei der Polizei, wo es vorgeblich ja auch
immer an Personal fehlt, aber trotzdem gleich ein ganzer
Trupp zur Verfügung an Ermittlern zur Verfügung steht,
wenn ein User im Netz Ricarda Lang als ,,dick“ bezeich-
net hat.
Offensichtlich herrscht hier ein ,,gravierender Fachkräfte-
mangel“ vor allem in den Führungsebenen, wo sichtlich
tatsächlich niemand im Stande ist die richtigen Prioritä-
ten zu setzen!
Eine gleicharte Gesinnungsjustiz herrscht auch beim ver-
meintlichen „Täterschutz“ vor. Während der, der den Mi-
grationshintergrund eines Täters nennt und vielleicht
noch Bild von dem ins Netz stellt oder gar die Adresse,
und, wenn der Täter einen hat, seinen Arbeitsplatz, der
wird von der Gesinnungsjustiz sofort verfolgt. Nicht aber
die Wirte auf Sylt, die ihre Gäste verpfeifen und Bilder
von ihnen ins Netz gestellt! Auch jene Linken, die sich
sodann sofort an das Wühlen machten, diese auf den
Fotos unverpixelt gezeigten Personen ausfindig machten,
samt deren Adressen und Arbeitgeber, die haben von der
Gesinnungsjustiz nichts zu befürchten.
Noch nicht einmal deren Medienportale wie indymedia,
das offiziell verboten, aber inoffiziell immer noch online
ist, da sich weder die Gesinnungsjustiz noch irgendwel-
che ermittelnden Beamten wirklich dafür interessiert
haben!
Nicht viel anders verhält es sich mit dem Verbreiten von
Fake news. Hier wird nur der kleine und natürlich nur
als „rechts“ eingestufter User eigenmächtig verfolgt und
zur Rechenschaft gezogen. Kein Ermittler oder Gesinn-
ungsstaatsanwalt würde von sich aus freiwillig Anklage
gegen die Fake news-Verbreitung des linken, stark staat-
lich alimentierten Netzwerk Correctiv ermitteln oder ge-
gen den im Fall Schönbohm Fake news verbreitenden
TV-Moderator Jan Böhmermann!
Während bei der Gesinnungsjustiz bei denen gegen die
sie nur aktiv werden, jedes Wort auf die Goldwaage ge-
legt und ,,aus dem Kontext“ gerissen, ist bei denen, wel-
che die selbe Gesinnung haben wie die Richter und Staats-
anwälte jede noch so fragwürdige Äußerung angeblich
,,von der Meinungsfreiheit“ gedeckt. Nicht dagegen von
der Meinungsfreiheit gedeckt sind Aussagen die im Kern
wahr sind, wie etwa die, dass Ricarda Lang dick ist! Das
kann zwar jeder sehen, gilt aber bereits als „Strafttat“ das
ohnehiu Offensichtliche dann aber offen auszusprechen
oder nur anzusprechen. Jegliche Kritik wird hinter im-
mer neuen, erfundenden Schlagwörtern und Kriterien
wie einer angeblichen Phobie wie einer „Islamphobie“
oder aus den USA ebenso hirn – wie planlos übernom-
menen Begriffen wie „Bodyshaming“ im Keim zu er-
sticken versucht. Dies gilt insbesondere für Kritik an
den Allmachtsanspruch einer Homolobby denen sich
zu unterwerfen, allzu oft in dem Hissen vom Regenbo-
genfahnen an oder vor Regierungsgebäuden die allge-
meine Kapitulationserklärung darstellt und die in einer
Hexenjagd auf alle, die der Meinung sind, dass es nur
zwei Geschlechter gibt, endet. Wo man ihrer habhaft
wird, werden sie vor Tribunale gezerrt und öffentlich
angeprangert, von einer Gesinnungsjustiz, welche den
Lobbyisten der Queeren – und Homolobby hörig ist
und einzig getragen wird von antidemokratischen Po-
litikern, die nicht für ihr Volk sprechen noch im Sinne
des Volkes regieren, sondern einzig die Lonnyisten für
diverse Minderheiten vertreten.
Natürlich läuft auch hier alles unter dem Gesichtspunkt
der Gesinnungsjustiz! So kann jeder völlig ungestraft
einen AfD-Politiker als „Nazi “ bezeichnen. Bezeichnet
nun aber ein AfD-Politiker einen anderen, etwa eine
Journalistin als „Nazi“, dann zählt dies plötzlich als
Beleidigung und derjenige von der AfD wird sofort
zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Die größte Angst der Fröner der Gesinnungsjustiz be-
steht darin, dass es eine Gesetzgebung wie etwa früher
in Polen und noch in Ungarn gibt, in der man solche
Richter und Staatsanwälte disiplinieren und notfalls
auch entlassen kann. Daher soll in der EU die ,,unab-
hängige Justiz“, die es so in keinem EU-Mitgliedsland
wirklich als „unabhängig“ gibt, unbedingt bewahrt blei-
ben. Das fehlte den Eurokraten gerade noch, dass ihre
Gesinnungsjustizvertreter irgendwann einmal selbst
wegen ihrer Gesinnung vor Gericht landen. Und am
Ende noch der Richter, der einen Gruppenvergewalti-
ger frei oder nur zu einer im Vergleich zur lächerlichen
Bewährungstrafe verurteilt hat, bei der nächsten Ver-
gewaltigungstat dieses Täters selbst auf der Anklage-
bank landet, und wegen Beihilfe leisten mit einsitzen
muss. Dann wurde es in ganz Buntdeutschland wohl
nur noch ein Dutzend Richter und Staatsanwälte ge-
ben. Und noch weniger, wenn Gesinnungsjustiz selbst
zu einer Straftat erklärt. Dies dürfte auch mit ein Grund
sein, warum man nach der Wende die Gesinnungsrichter
aus der DDR nie wirklich für ihre Taten zur Rechenschaft
gezogen, in dem Vorauswissen, das vielleicht eines guten
Tages diese Urteile als Maß für heutige Gesinnungsjustiz-
Begeher werden könnte. Auch mit ein Grund warum sich
die buntdeutsche Gesinnungsjustiz gerne hinter der Ge-
setzgebung der Eurokraten versteckt, wo innerhalb der
EU eine noch größere Gesinnungsjustiz im Sinne der Lob-
byisten von Minderheiten, von der Asyl – und Migranten-
lobby, bis hin zu der für gewisse Religionsgemeinschaften,
von Gender-Feminismus bis zur Homolobby usw. betrie-
ben wird und mit täglichen Urteilverkündungen dem na-
türlichem Rechtsempfinden der Bürger geradezu Hohn
gesprochen wird. Die Gesinnungsjustiz hat zudem maß-
geblich dazu beigetragen, dass in ganz Europa immer
mehr Bürger radikale Parteien wählen!
In Dänemark und Schweden klauten vogeblich demo-
kratische Parteien das Wahlprogramm der radikalen
in Sachen Asyl – und Migrationspolitik, um sich noch
weiter an der Macht zu halten. In den Niederlanden
ist die Stimmung auch bereits am Kippen. Und in der
Bunten Republik haben die Wahlerfolger der AfD in
gleich drei Bundesländern die Vertreter der Gesinn-
ungsjustiz aufgeschreckt. Die Frage in Deutschland
wird es sein, wenn diese Politiker für den eigenen
Machterhalt am ehersten werden fallen lassen die
Staatspresse und das Staatsfernsehen oder die Rich-
ter und Staatsanwälte ihrer Gesinnungsjustiz. Denen
könnte man schon bald ihre schöne Zeit reichlich ver-
gessen machen!
Man kann aber fest darauf bauen, dass ausgerechnet die,
welche den Rechtsstaat herabgewürdigt mit fragwürdigen
Anklagen und Gerichtsurteilen, dann die Ersten sein wer-
den denen es nach Rechtsstaatlichkeit und einer unabhän-
gigen Justiz verlangt, wenn es um den eigenen Arsch geht.
Dann wollen sie gewiss keine Richter und Staatsanwälte,
die so handeln werden, wie sie selbst es seit Jahren tun!

Eine unabhängige Justiz war gestern, heute nehmen Linksextremisten offen die Richter ins Visier!

Man hatte schon geglaubt, dass es nach der reinen Ge-
sinnungsjustiz gegen den AfD-Politiker Björn Höcke,
bei der Richter und Staatsanwälte sogar noch die Be-
stätigung ablieferten, dass es sich um reine Gesinn-
ungs-Urteile handelte, indem sie einzig Höcke wegen
der Verwendung einer Parole und andere, welche die
selbe Parole verwendet nicht.
Aber es geht noch schlimmer, wie es nun das Verwalt-
ungsgericht Gera deutlich aufzeigt. Denn hier bestimmt
nun, wie zur Verhöhnung jeglicher unabhängigen Justiz
die linksextreme Autonome Antifa, wer in Asylverfahren
zukünftig als Richter entscheiden darf!
Was man womöglich höchstens von der Justiz einer Ba-
nanenrepublik erwartet hätte, ist in Buntdeutschland
leider Realität. Und leider ein weiterer Beleg für die
mittlerweile an deutschen Gerichten vorherrschende
Gesinnungsjustiz.
In Gera wurde der Vizepräsident des Verwaltungsge-
richts von Asylverfahren abgezogen. Die Begründung
lautet tatsächlich ( und ist so wörtlich auch im „Spiegel“
nachzulesen ): ,, Hintergrund der Entscheidung ist der
Vorwurf, der Richter habe in Asylverfahren deutlich sel-
tener Anträge anerkannt als Richter an anderen Verwalt-
ungsgerichten. Zudem soll er laut Recherchen der Auto-
nomen Antifa Freiburg im Internet rassistische Kommen-
tare verfasst haben. Der Richter bestreitet alle Vorwürfe“.
Nicht nur der Umstand, dass ein Richter nun nicht mehr
frei und unabhängig nach geltenden Gesetzen über Asyl-
anträge bzw. deren Ablehnung entscheiden kann, son-
dern es sichtlich bereits Vorgabe zu sein scheint, mög-
lichst viele solcher Anträge zu bewilligen, dürfte brisant
sein.
Noch brisanter dürfte es allerdings sein, wie weit bereits
die Einflussnahme von Linksextremisten auf die bunt-
deutsche Justiz ist. Dies erklärt nun auch, warum die
deutschen Beamten keinerlei Vertrauen mehr in solch
eine Justiz haben und den Linksextremisten Maya T.,
Mitglied der linksextremen Hammerbande, fast schon
klammheimlich an Ungarn ausliefern musste, bevor
dies ein extrem links beeinflusster Richter verhindern
konnte. Denn selbstverständlich fanden auch hier die
Linksextremisten solch ein Gericht, dass sich bereit-
willig zeigte, den Forderungen der Linksextremisten
zu unterstützen!
Im Fall des Geraer Richters fragt man sich allerdings
auch, warum hier nicht längst der Staatsschutz bzw.
der Verfassungsschutz aktiv wurde. Zumal es in die-
sem Fall geradezu als erwiesen gilt, dass sichtlich die
Autonome Antifa Freiburg die Richter in Deutschland
ausspioniert und Material über sie sammelt.
Aber Staatsschutz und Verfassungsschutz wurden ja
auch in keinster Weise aktiv als eine vermeintliche
ausländische Klimaschutz-NGO, namens Greenpease,
hier in Deutschland deutsche Rechte ausspioniert und
Material über diese sammelt und dieses Material so-
dann an ein linkes Journalistennetzwerk, namens Cor-
rectiv, weitergegeben hat. Wobei es im Vorfeld sogar
noch Kontakte des Verfassungsschutz mit Correctiv
gegeben, bei dem über die geplante Medienkampagne
gegen die AfD, das sogenannte Potsdamer Treffen, ge-
geben hat! Das für Correctiv nachweislich auch als
sicher linksextrem eingestufte „Journalisten“ arbeiten,
scheint weder den Verfassungsschutz noch die Politi-
ker der Ampelparteien, deren Ministerien Correctiv
,,staatlich förderten“, dabei zu stören.
Offensichtlich stört es niemanden, wenn hier ausländ-
ische NGOs politisch Andersdenkende und rechte Po-
litiker ausspionieren, noch der Umstand, dass Links-
extremisten offen Justizbeamte ausspionieren!
Besonders der Fall „Greenpeace“ ist schon von daher
höchst brisant, weil deren frühere Chefin für dieGrünen
als Staatssekretärin im Auswärtigen Amt sitzt. Und es
waren neben der SPD, deren Spitzenpolitiker sich zu-
vor mit Correctiv-Mitarbeitern trafen, ganz besonders
die Grünen die von der von Correctiv Anfang des Jah-
res 2024 verbreiteten Geheimtreffen-Verschwörungs-
theorie mit am meisten profitierten!
Das nunmehr Linksextremisten offen Richter ausspio-
nieren, um diese möglichst in Verfahren in eigener
Sache unter Druck zu setzen, zeigt nur wie tief in die-
sem Land der Rechtsstaat herabgewürdigt wird. Er-
klärt aber wohl auch das ungewöhnliche Auf freien
Fuß setzen der Linksterroristin Lina Engel, die Anfüh-
rerin der Hammerbande, unmittelbar nach der Urteils-
verkündung!
Das weder Bundesinnenministerin Nancy Faeser als
bekennende Antifa-Unterstützerin, noch der Chef des
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hier irgend
einen Handlungsbedarf sehen, kann eigentlich nur
durch persönliche Verstrickung erklärt werden!
Immerhin wurde es im Fall des Geraer Richters mehr
als deutlich, dass Linksextremisten die Richter in die-
sem Land systematisch ausspionieren und im Fall
Gera, sogar noch die Gerichte unter Druck setzen!
Das man im Bundesinnenministerium, im Bundes-
justizministerium und beim Verfassungsschutz ein-
fach nur wegschaut, lässt wohl noch mehr Bürger als
zuvor endgültig den Glauben an die Demokratie und
die Rechtstaatlichkeit hier in diesem Land verlieren.

Wer den Rechtsstaat verächtlich macht

Im buntesten Deutschland, dass es je gegeben hat, gibt
man gerne anderen die Schuld an den eigenen Fehlern.
Besonders oft und häufig beschuldigt man die Rechten!
Die sind einfach an allem schuld.
Angeblich sind es auch biodeutsche Rechte, die da den
Rechtsstaat herabwürdigen. Doch in Wirklichkeit sind
es die, welche eigentlich den Rechtsstaat vertreten sol-
len, die im deutschen Volk jedes Empfinden von Recht-
staatlichkeit auslöschen, indem sie Gerichtsurteile fäl-
len, die nicht nur den Rechtsstaat herabwürdigen, son-
dern im Volke geradezu blanke Verachtung hervorru-
fen.
Da wird in Hamburg ein Gruppenvergewaltiger zu der
üblichen „Bewährungsstrafe“ verurteilt, so dass er nicht
ins Gefängnis muss. Von den 10 Vergewaltigern, die ein
15-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigten, erhielt
mur einer eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und 9
Monaten, 8 erhielten nach „Jugendstrafrecht“ die Be-
währungsstrafen und 1 wurde gänzlich freigesprochen.
Die Hamburger Richterin, die solches Urteil fällte, gab
es sogar noch offen zu, dass nicht  ,, einer von ihnen
hätte auch nur ein Wort des Bedauerns geäußert“.
Hier könnte der Fall enden, der in diesem Land ohnehin
schon mehr als nur berechtigte Zweifel hervorgerufen
hat ob denn dieses Land tatsächlich noch ein Rechtsstaat
ist, aber es sollte noch schlimmer kommen.
Eine 20-jährige Frau bezeichnete einen dieser mit Bewähr-
ungsstrafe davongekommenen Gruppenvergewaltiger auf
WhatsApp als ein „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und
eine „ekelhafte Missgeburt“. Außerdem drohte sie ihm an,
er könne „nirgendwo mehr hingehen“, ohne verprügelt zu
werden. Hier wurden Staatsanwaltschaft und Gericht so-
fort aktiv und verurteilten diese Frau wegen „Hasskommen-
tare“ zu Arrest, während der Vergewaltiger weiterhin auf
freien Fuß bleibt. Die junge Frau wurde vom Amtsgericht
wegen Beleidigung und Bedrohung des Mannes verurteilt!
Zunächt wollte man es gar nicht glauben, dass es so etwas
tatsächlich in Deutschland geben kann, hielt es gar für
rechte ,,fake news“ in den Sozialen Netzwerken. Aber
nun bestätigt sogar die buntdeutsche Staatspresse den
Fall.
So berichtet nun die „Welt“: ,, Den Arrest werde sie in der
Jugendarrestanstalt Hahnöfersand verbringen müssen,
wie die Justizsprecherin WELT sagte. So ist sie länger weg-
gesperrt als vorerst der junge Mann, den sie beschimpfte,
der nur eine Bewährungsstrafe erhielt. Noch ist ihr Urteil
nicht rechtskräftig“.
Wir wir sehen schaffen es solche Staatsanwälte und Rich-
ter spielend, quasi im Alleingang, den Rechtsstaat auf eine
Art und Weise herabzuwürdigen, wie es Rechte in den So-
zialen Netzwerken nie und nimmer vermögen!
Im Fall des AfD-Politiker Björn Höcke, der von ihnen we-
gen Verwendung einer ,,verfassungsfeindlichen Parole“
gleich zwei Mal angeklagt worden, lieferten Staatsanwalt-
schaft und Gericht sogar noch den Beweis, dass es sich
dabei um eine reine Gesinnungsjustiz handelt, gleich noch
mit, indem sie offen erklärten, eine TV-Moderatorin sowie
eine CSU-Politikerin, welche dieselbe Parole wie Höcke ver-
wendet, dafür weder anzuklagen noch sonst irgendwie zu
belangen. Sie machten damit den Rechtsstaat ein weiteres
Mal verächtlich, indem sie aller Welt es bewiesen, dass in
diesem Land der oberste Grundsatz eines jeden Rechtsstaat,
nämlich das vor dem Gesetz alle Bürger gleich sind, in die-
sem Land nicht gilt.
Beide Fälle zusammengenommen, belegen nur, dass hier
in Deutschland nicht rechtstaatlich, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung ab-
geurteilt wird!
Und da wundern sich solche Staatsanwälte und Richter
ernsthaft, dass ihnen der AfD-Politiker Höcke, der von
einen Schauprozess gegen sich spricht, eine Säuberung
der Rechtspflege fordert. Höcke sagte: ,, „Wenn die AfD
an der Regierung ist, werden diese politischen Schaupro-
zesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine
neutrale Justiz geben“. Und genau diesen Beweis, dass
es in Deutschland eine neutrale Justiz gibt, blieben bis-
lang die Staatsanwaltschaften und die Gerichte schul-
dig!
Im Fall Höcke dreht der Staatsanwalt Benedikt Bernzen
einfach den Spieß um und behauptet: ,, Statt Einsicht und
Reue zu zeigen, kündigt der Angeklagte einen persönlichen
Rachefeldzug gegen die an den Strafverfahren beteiligten
Justizangehörigen an“, sagt er während der Begründung
eines Beweisantrags. Höcke habe eine „Säuberung der
Rechtspflege“ angedroht sowie verdeutlicht, dass er das
Prinzip der Gewaltenteilung ablehne und damit ein Demo-
kratieverständnis zum Ausdruck gebracht, „das sich mit
der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schlechter-
dings nicht vereinbaren lässt“.
Übrigen spielte es im Falle der Hamburger Gruppenverge-
waltiger überhaupt keine Rolle, dass sie weder ,,Einsicht
oder gar Reue“ zeigten, um mit lächerlichen Bewährungs-
strafen oder gar einem Freispruch davonzukommen! Es
zeigt aber wie infam die Staatsanwaltschaft im Fall Höcke
handelt. Und Höcke Anwälte wiesen sogar nach, dass die
von Höcke verwendete Parole zuvor schon von verschiede-
nen politischen Strömungen genutzt worden sei, auch von
Sozialdemokraten, Nationalliberalen „sowie in Mitteldeutsch-
land von der SED“ (Hornemann).
Aber allein schon die Tatsache, dass weder die TV-Modera-
torin Cathy Hummels noch die CSU-Politikerin Dorothee
Bär wegen Verwendung der selben Parole angeklagt wur-
den und wohl auch nicht werden, ist Beweis für eine Ge-
sinnungsjustiz genug!
Der linke Chefredakteur von „Monitor“ aus dem Staats-
fernsehen der Ersten Reihe, Georg Restle, verriet indirekt,
warum man Björn Höcke so sehr fürchtet: ,,Wenn die AfD
an der Macht sei, werde es „wieder eine neutrale Justiz ge-
ben“. So unverhohlen droht Björn Höcke der Justiz und
mit dem Ende der Gewaltenteilung. Falls da draußen noch
jemand ernsthaft glaubt, die Höcke-AfD hätte irgendwas
mit Demokratie am Hut „.
Zum einen könnte man sich an dieser Stelle fragen, was
denn eine nicht neutrale Justiz mit Demokratie zu tun
habe. Zweitens weitaus brisanter, gesteht der Chefredak-
teur Georg Restle es damit ganz indirekt offen ein, dass
die Justiz in Deutschland alles andere als neutral ist. Wo-
mit Restle den Kritikern an der deutschen Justiz einen
wahren Bärendienst erwiesen hat. Denn sichtlich stellt
eine neutrale Justiz für alle die eine Gefahr dar, die von
der bisherigen Justiz profitiert haben!

Die prozessuale Wahrheit: Haben Sie heute schon gelogen?

Wer kennt nicht die herrliche Szene aus Mel Brooks
,,Die verrückte Geschichte der Welt“ von 1981 mit
dem arbeitslosen Gladiator im antiken Rom, der
zum Arbeitsamt geht und dort gefragt wird: Haben
sie heute schon getötet? Haben sie vor heute noch
zu töten?
Heute könnte man diese Szene gut im Jobcenter mit
arbeitslos gewordenen links-grünen Journalisten nach-
spielen und diese Fragen: Haben sie heute schon gelo-
gen? Haben sie heute noch vor zu lügen?
Aber Spaß beiseite, sind dies wohl gerade die Fragen,
die das linke Journalistennetzwerk Correctiv in diesen
Tagen am häufigsten gestellt bekommt.
Inzwischen bevorzugen die Täter, die eben noch wilde
Verschwörungstheorien von angeblichen Geheimtref-
fen mit noch geheimeren Deportationsplänen im Netz
verbreitet; die Rolle des vermeintlichen Opfers, in die
ertappte Linke und Grüne immer zu schlüpfen pflegen.
Inzwischen gibt es in der buntdeutschen Staatspresse
nicht mehr die eigentliche Wahrheit, sondern nur noch
die ihnen von Gerichten bestätigte „prozessuale Wahr-
heit“! Auch dies ist ein unmittelbarer „Erfolg“ des linken
Netzwerk Correctiv.
Entscheidend in der „prozessuale Wahrheit“ ist nicht
die Wahrheit an sich oder was tatsächlich stattgefun-
den, sondern dass, was der Journalist drin hineininter-
pretiert. Sein persönlicher Kommentar steht also über
der Wahrheit oder dem eigentlichen Sachverhalt!
Mal ein Beispiel: Während dass, was Correctiv bei dem
angeblichen rechten Geheimtreffen herausgefunden ha-
ben will angeblich die „prozessuale Wahrheit“ sein soll,
so ist es bei der Abhör-Affäre deutscher Bundeswehr-
generäle einzig, wer und wie man an die Berichte ge-
kommen ist.
Nimmt man den Umstand zugrunde, dass bei der „pro-
zessuale Wahrheit“ es sich um, eine einzig von Richtern
bzw. Gerichten bestätigte, handelt, dann muss man in
einem ganz anderen Licht sehen, dass linke und grüne
Politikvertreter gerade zum selben Zeitpunkt als das
linke Netzwerk Correctiv seine „prozessuale Wahrheit“
von einem Gericht bestätigt bekommen, genau diese
Gerichte stärken und ihre „Unabhängigkeit“ schützen
will. Und noch das Ganze ebenso unter „Demokratie-
förderung“ sieht, wie das staatliche Alimentierenwol-
len linker bis offen linksextremer Gruppierungen!
Die Wahrheit wird also in ein richterliches Korsett
zur „prozessuale Wahrheit“ zusammengezwängt, bei
der dann nicht mehr die Wahrheit selbst oder dass,
was sich tatsächlich ereignet hat im Mittelpunkt steht,
sondern einzig dass noch als „wahr“ gelten soll, was
irgendwelche Journalisten da hinein kommentieren.
Man darf das Urteilsvermögen der Richter in dem Fall
Correctiv durchaus in Zweifel ziehen, wenn dort den
eidesstattlichen Erklärungen von acht Leuten von denen
keiner persönlich tatsächlich bei dem Vorfall vor Ort ge-
wesen ist, mehr Glaubwürdigkeit geschenkt wird, als
den sieben Personen, die tatsächlich vor Ort gewesen
sind.
Das Ganze erinnert nicht umsonst in einer recht gru-
seligen Art und Weise an die Hexenprozesse vergan-
gener Jahrhunderte, in denen man auch die Aussagen
und Fantasien gar nicht vor Ort gewesener Ankläger
auch höher einschätzte, als die Aussagen der tatsäch-
lich von der Hexerei bezichtigten Frauen!
Mit der „prozessuale Wahrheit“ wurde die buntdeutsche
Staatspresse aus dem 21.Jahrhundert direkt wieder in
das Mittelalter katapultiert und den neuen Hexenjagd-
ten gegen Andersdenkende und Andersseihende wur-
den so Tür und Tor geöffnet.
Schlimmer noch, die „prozessuale Wahrheit“ könnte
bald schon den Kriegsgrund für die liefern, die da ge-
rade unser Land kriegstüchtig und unsere Wirtschaft
auf Kriegswirtschaft umzustellen gedenken!
Denn die „prozessuale Wahrheit“ könnte bald schon
alles Mögliche sein, eben nur nicht mehr die Wahrheit
oder tatsächlich stattgefundene Begebenheiten! Man
bräuchte nur einen passenden Richter finden, dessen
Unabhängigkeit staatlich gestärkt, der die Kommen-
tare derer, welche die Erde für eine Scheibe halten
über das tatsächliche Bild stellen und die Erde wäre
wieder eine Scheibenwelt! Eine Scheibenwelt, in der
jeder gar nicht Dabeigewesene es sich eidesstattlich
bestätigen lassen kann, dass sich ein Ereignis genau-
so abgespielt habe, wie man es sich ausgemalt habe.
Da werden nicht nur die Fantasien der Hexengläubi-
gen wieder wahr, sondern noch weitaus schlimmeres!
Da könnte sich der Mord an John F. Kennedy plötzlich
ganz anders zugetragen haben oder die Mondlandung,
wenn sich nur ein Dutzend Journalisten finden, die
dieses eidesstattlich bekunden!
Und es gibt in der buntdeutschen Scheibenwelt bereits
solche Fälle! Man denke nur an den 2016 stattgefun-
denen Amoklauf von München. Da galten plötzlich
sämtliche polizeilichen Ermittlungen nebst deren Er-
gebnisse überhaupt nichts mehr, nachdem zwei Polito-
logen aus der Scheibenwelt den Iraner Ali Sonboly zu
einem ,,deutschen Rechtsextremisten“ machten. Da
hatte die „prozessuale Wahrheit“ zum ersten Mal über
die wahren Begebenheiten gesiegt.
Schon bald könnte man sich daraufhin versteifen, dass
all die Berichte des Class Relotius gar keine Lügen und
Phantasiegebilde gewesen, sondern nichts weiter als
die „prozessuale Wahrheit“!
Immerhin waren seit dem Jahre 2000 und die dama-
ligen Ereignisse um die sächsische Stadt Sebnitz alle
Lügen, Halbwahrheiten und hinein kommentierten
Sichtweisen auch nichts anderes als die „prozessuale
Wahrheit“, die einzig im Sinne des Betrachters liegt.
Unter der links-grünen Brille wird einfach alles zur
„prozessualen Wahrheit“.
Wen stört es, wenn Correctiv vom Gericht dazu ge-
zwungen, einige seiner Passagen ändern zu müssen,
es bleibt am Ende die „prozessuale Wahrheit“ oder
„nicht angreifbare Meinungsaussagen“! Und gerade
darin besteht die große Gefahr, dass uns am Ende
eben nur noch irgendwelche „Meinungsaussagen“
als wahre Nachrichten verkauft werden. Dies könnte
sich zu größten aktuellen Gefahr für die Demokratie
entwickeln. Dann hat gerade Correctiv mit seiner
„prozessualen Wahrheit“ gerade das Tor zur Hölle
geöffnet!

Justiz in Deutschland: Von Überzeugungstätern, Beihilfe leisten und Doppelmoral

Nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann
außer einer geheuchelten verbalen Erklärung zu
den Klebebanden der Endzeitsekte “ Letzte Genera-
tion “ nichts unternommen, geht das Beihilfeleisten
in der Justiz munter weiter. Nachdem schon eine
Freiburger Richterin einen der Aktivisten frei ge-
sprochen „weil er so nett“, hatte in Berlin ein Rich-
ter einen weiteren Aktivisten frei gesprochen und
sein fragwürdiges Urteil mit der „Weltlage“ begrün-
det.
Diese Urteile haben allerdings nichts mit der Welt-
lage, sondern mehr mit der Schieflage in der bunt-
deutschen Justiz zu tun. Die BRD ist schon längst
kein Rechtsstaat mehr, in dem der oberste Grund-
satz gilt: Vor dem Gesetz sind alle gleich! Vielmehr
wird in der buntdeutschen Justiz willkürlich nach
ethnischer Herkunft und polirischer Gesinnung ab-
geurteilt!
In Berlin gab man sich nun das Feigenblatt einer
Rechtsstaatlichkeit, indem die Staatsanwaltschaft
das Urteil des Richters aufhob und im Verfahren
gegen den Aktivisten nun die Richter ausgetauscht
werden. Warum ein Richter dessen Urteilsvermö-
gen von der politischen Weltlage bestimmt anstatt
von bestehenden Gesetzen, weiterhin im seinem
Amt tätig sein kann, muss man den feinen Herrn
Buschmann fragen. Fürchtet man doch sonst bei
jedem AfD-nahen Richter sofort politische Ein-
flussnahme, nicht aber bei einem Richter, der
offen nach politischer Weltlage handelt! Von dem
besagtem Richter heißt es entsprechend seines Frei-
spruchs eines Aktivisten, dass er „seine Bewertung
so verinnerlicht habe, dass er selbst vom Landgericht
nicht mehr zu überzeugen ist“. In seinem Beschluss
ging der Richter mehrfach auf den Klimawandel ein.
Er sprach unter anderem von einer ökologisch not-
wendigen Wende, die „wissenschaftlich nicht zu be-
streiten“ ist.
,,Nach Einschätzung des Richters bestehe eine „ob-
jektiv dringliche Lage bei gleichzeitig nur mäßigem
politischem Fortschreiten unter Berücksichtigung
namentlich der kommenden Generationen“. Die be-
troffenen Autofahrer bezeichnete er als „Teil der Kli-
maproblematik“. Die Aktivisten würden für sie „mit
demonstrieren“, erklärte er. Außerdem hätten Auto-
fahrer aufgrund der Ankündigung auch auf öffent-
liche Verkehrsmittel umsteigen können“.
Mehr Beihilfeleisten im Amt, nebst politischem Sta-
tement, geht nun wirklich nicht!
Würde ein AfD-Richter seine innere Überzeugung
so in die Bewertung eines Urteils einfließen lassen,
würde Berlins linke Justizsenatorin Lena Kreck so-
fort auf seine Entlassung hinarbeiten. Wenn aber
ein Richter linke Aktivisten nach der politischen
Weltlage freispricht, unternimmt Lena Kreck gar
nichts.
Was sichtlich nur ein weiterer Beweis für die heuch-
lerisch-verlogene Doppelmoral, die unter der Bun-
deskanzlerin Angela Merkel zum Standard in der
Politik geworden, mittlerweile auch fest in der Jus-
tiz verankert ist!
In einem Land, in dem schon die frühere Bundes-
justizministerin Christine Lambrecht, die ja als
Anwältin beruflich selbst aus der Justiz kam, Ge-
setzesentwürfe einbrachte, die gleich mehrfach
gegen das Grundversetz verstießen, ist wohl alles
möglich, nur kein Hinwendung zum Guten. So
vertraut man der sich als Justizministerin voll-
kommen unfähig erwiesenen Lambrecht nun
sogar die Verteidigung unseres Landes an! Was
zeigt, dass der gravierendste Fachkräftemangel
in Deutschland in der Bundesregierung selbst
herrscht!

Doppelmoral in der Justiz

Gerade regte man sich noch mächtig über Polen
und die dortige Justiz auf, hielt es nicht mit EU-
Recht vereinbart, dass der polnische Staat also
die polnische Regierung in die Justiz eingereife
und ihr missliebige Richter in den Ruhestand
schicke.
Aber Buntdeutschland wäre nicht der heilige
Gral an heuchlerisch-verlogener Doppelmoral,
wenn sich hier nicht Politiker unterstehen haar-
genauso wie ihre Kollegen in Polen zu handeln.
Und das nicht weniger den heiligen Gral der
Doppelmoral anbetende EU-Parlament schaut
dabei weg.
Erst trat man in Sachsen gegen den AfD-Politi-
ker und Richters Jens Maier so auf, nun hat man
in Berlin den nächsten Fall. Die linke Berliner
Justizsenatorin Lena Kreck greift als Politikerin
der Linkspartei ebenfalls in die angeblich doch
unabhängige Justiz ein, um eine AfD-Politikerin
als Richterin aus ihrem Amt zu entfernen. Die
Berliner Richterin soll nicht mehr als Richterin
zugelassen, weil der Kreck Aussagen der Richte-
rin, welche sie in ihrer Zeit als Abgeordnete des
Bundestags getätigt, missfallen haben!
Die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass kein
unabhängiger Richter in diesem Land einer Par-
tei angehören oder für dieselbe in einem Amt
tätig sein, auf diese Idee kommt in der Bunten
Republik niemand. Zum einen hätte man dann
zum großen Teil eine wirklich unabhängige Jus-
tiz zum anderen aber dürften dann auch all die
Günstlinge von der in ihrer Jugend in linksextre-
mistischen Bands Mitspielenden, bis zu Christine
Lambrecht, bliebe so der Justiz Etliches erspart!
Weil man aber lieber weiterhin parteiisch und
so der heuchlerisch-verlogenen Doppelmoral
frönt, so trifft ein Verbot einseitig nur Richter,
die zumeist der AfD angehören.
Ob in einer echt unabhängigen Justiz dann nicht
eher Richter wie Manfred Götzl, welcher im NSU-
Prozess seine Unabhängigkeit unter Beweis stellte,
indem er bereits vor dem eigentlichen Verhand-
lungsbeginn (sensations)lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorführte, auch in den vorzeitigen Ruhe-
stand hätten versetzt werden müssen, diese Frage
stellt sich erst gar nicht.
Die linke Berliner Justizsenatorin Lena Kreck kann
daher ausgerechnet an den Gesetzen scheitern, die
diese Günstlingswirtschaft sichern. Denn nach der
dürfen sich Richter, – und so nichts nur linke bis
linksextreme -, politisch betätigen und ihre Mein-
ung frei äußern. Selbstredend gilt hierbei noch ein
besonderer Schutz für Politiker und Politikerinnen,
von denen zweifelsohne Lena Kreck früher oder spä-
ter selbst profitieren wird, und ganz besonders für
dass, was im Bundestag sitzt. Dort gilt der Grund-
satz der sogenannten „Indemnität“: Ein Abgeord-
neter darf für Äußerungen, die er im Bundestag ge-
tätigt hat, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt
werden. Ausnahme: „Verleumderische Beleidigun-
gen“.
Interessant wird es, wenn die Entlassung der Ber –
liner Richterin Malsack-Winkemann, die sich in
ihrer Abgeordnetenzeit nicht zu Schulden kom-
men ließ, so dann selbst auf Verleumdung durck
die Justizsenatorin beruhen. Zumal der Vorwurf
im Raum steht, dass der Berliner Senat die Ein-
träge Birgit Malsack-Winkemann in den Sozialen
Netzwerken “ stark verzerrt“ wiedergegeben habe.
Sodann wäre in einer echten Demokratie dann
auch eine Rückkehr von Lena Kreck in die Justiz
ausgeschlossen. Und in Berlin steht bald die Wie-
derholung der Wahlen an! Nicht, dass 2023 die
Kreck selbst gewogen und für zu leicht befunden
wird. Aber die wird ja nicht nur durch dehnbare
Gesetzesparagraphen, sondern auch durch die
vorherrschende Doppelmoral hinlänglich ge-
schützt.
Letztendlich also durch genau die Zustände, die
man Polen gegenüber meint an den Pranger stel-
len zu müssen! Und es darf dabei niemanden ver-
wundern, dass sich am Europäischen Gerichtshof
niemand für das Treiben der Lena Kreck interes-
siert, schon weil man dort derselben Doppelmoral
mit Wonnen frönt!

Von wegen fehlendes Personal

Wenn es um echte Kriminelle geht, fehlt es in der
Bunten Republik vorgeblich immer an Richter und
Staatsanwälten, um die Prozesse rechtzeitig über
die Bühne zu bringen. Viele Kriminelle kommen
so vorzeitig aus der U-Haft oder gar nicht erst ins
Gefängnis.
Wenn es aber um den eigenen Arsch geht, sei es
bei Beleidigungen von Politikern im Netz oder
bei Demonstrationen gegen sie, dann stehen
plötzlich ganze Kohorten zur Verfügung. So
heißt es zum G7-Gipfel von dpa: ,, Zum G7-
Gipfel auf Schloss Elmau bei Garmisch-Parten-
kirchen werden mehr als zwei Dutzend Staats-
anwälte und Richter vor Ort sein. Um über Maß-
nahmen bei möglichen Aktionen von Demons-
tranten schnell entscheiden zu können, sollen
im Schichtbetrieb mehr als 25 Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte rund um die Uhr bereitstehen.
Daneben werden in Garmisch-Partenkirchen zwi-
schen vier und sieben Richterinnen und Richter
eingesetzt sein, wie das Justizministerium mit-
teilte„.
Auch bei den beliebten Schauprozessen gegen
die biodeutschen Rechten, wird nie das Personal
knapp.
Man könnte sich natürlich fragen, wo dann plötz-
lich all die Richter und Staatsanwälte herkommen
und welche Kriminalfälle dann wegen dem G7-Gip-
fel liegenbleiben. Man könnte allerdings hinter all
den Prozessverschleppungen Absicht unterstellen,
da zumeist Straftäter mit Migrationshintergrund
sowie große Steuerbetrüger und Geschäftemacher
von solch Prozessverschleppung profitieren und
so unverurteilt frei kommen. Da fehlte es angeb-
lich an Personal, während es etwa bei Gerichts-
fällen gegen Rechte, welche sich gut propagandist-
isch von Politik und Medien vermarkten lassen, es
an Sonderermittlern, Staatsanwälten und Richtern
nur so wimmelt.
Natürlich kann es in der Bunten Republik niemand
rational erklären, warum für politisch motivierte
Verbrechen oder solche aus denen man so etwas
macht ganze Kohorten an Personal zur Verfügung
stehen, während es für die echten Kriminellen an-
geblich immerzu an Personal mangelt. Offensicht-
lich muss man davon ausgehen, dass auch an den
Gerichten nur politisch motiviert gearbeitet wird!