Wäre die Justiz in Deutschland eine Aktie würde sie wohl
auf unterstem Ramschniveau. Von einem Rechtstaat kann
man kaum noch sprechen, sondern in der Bunten Republik
wird eher willkürlich nach ethnischer Herkunft und polit-
ischer Gesinnung abgeurteilt.
Während es bei „Rechten“ sogleich bei jeder Kleinigkeit zu
Hausdurchsuchungen und Verhaftungen kommt, hat der
Rest gute Chancen, mit fast allem davonzukommen.
Immer mehr muss der Bürger am Urteilsvermögen von
Staatsanwälten zweifeln. So wurde gerade in Berlin ein
„Deutscher“, der sich erst mit einem Messer an einem
Polizeiwagen zu schaffen machte und dann einen Polizis-
ten mit dem Messer angriff und schwer verletzt, von der
Staatsanwaltschaft sofort wieder auf freien Fuß gesetzt,
weil der Generalstaatsanwalt erklärte: ,,Momentan gibt
es keine gesicherten Erkenntnisse für einen gezielten
Messereinsatz“. Man darf wohl davon ausgehen, dass
der ,,deutsche“ Täter eher kein biodeutscher Rechter
gewesen!
In Hall ein ähnliches Szenario: Ein Mann aus dem Ko-
sovo greift mehrere Menschen an, verletzt dabei drei
Syrer und kommt sofort wieder auf freien Fuß. Sicher-
lich eignete sich der Mann aus dem Kosovo eher nicht
dazu als ,,deutscher Rechter“ ,,gezielt Ausländer ange-
griffen zu haben“! „Es besteht nach dem Ergebnis
der bisherigen Ermittlungen kein dringender Tatver-
dacht für einen Versuch des Tötungsdelikts mehr“ er-
klärte in diesen Fall der Staatsanwalt. Die Polizei hat
den Angaben zufolge ein Messer als mutmaßliche
Tatwaffe sichergestellt. Es soll vom Tatverdächti-
gen eingesetzt worden sein. Die Ermittlungen we-
gen des Verdachts der gefährlichen Körperverletz-
ung dauern an.
Sofern es nicht um ,,biodeutsche Rechte“ scheint
das Urteilsvermögen von Staatsanwälten getrübt
bis nicht vorhanden.
In Bamberg machte die Staatsanwaltschaft sogar
Deals mit einer Bande von Bankautomatenspren-
gern, die geringeren Haftstrafen gegen schnellen
Prozess erhielten. Die so eingesparte Zeit nutzte
dieselbe Staatsanwaltschaft dann um verstärkt
gegen ,,rechte“ Satire und Kommentare in den
Sozialen Netzwerken vorzugehen!
Das Urteilsvermögen solcher Staatsanwälte ist ge-
radezu Beihilfeleisten, denn es wird gewiss nieman-
den nun abschrecken ein Messer mit sich zu führen
und es auch einzusetzen! Nicht viel anders ist es zu
werten, dass Vergewaltiger, zumal mit Migrations-
hintergrund, immer wieder mit lächerlichen Bewäh-
rungsstrafen davonkommen. Das ist geradezu wie
ein Aufruf um weiterhin über Mädchen und Frauen
herzufallen.
Allzu offensichtlich führt gravierender Fachkräfte-
mangel in der Justiz, dazu, dass Richter und Staats-
anwälte mit zweifelhaftem Urteilsvermögen hier
das Gesetz auslegen und in die Hand nehmen.
Bei Richtern erregte besonders der Fall Aufsehen,
indem ein Richter einen afghanischen Vergewalti-
ger einer Minderjährigen bescheinigte ,,auf den
besten Weg zu sein um hierzulande als ,,gut inte-
griert“ zu gelten“ und den Afghanen mit der üb-
lichen lächerlichen Bewährungsstrafe auf freien
Fuß setzte. Als daraufhin ein Deutscher im Netz
mit entsprechend harten Worten sich über diesen
Richter äußerte, fühlte dieser sich ,,in seiner Ehre
verletzt“ und forderte daher für sich ein höheres
Schmerzensgeld als er dem eigentlichen Vergewal-
tigungsopfer zugestehen wollte.
Wenn man bedenkt, dass umgekehrt ein ,,rechter“
Journalist schon für einen Satirepost über Nancy
Faeser ( Ich hasse Meinungsfreiheit ), neben 1.400
Euro Geldstrafe noch 7 Monate auf Bewährung auf-
gebrummt bekommen und dieses Urteil der Bamber-
ger Staatsanwaltschaft ,,nicht angemessen“ hoch er-
schien, verstärkt nur die Zweifel an dieser buntdeut-
schen Justiz! Von einem Vertrauen der Bürger in die
Justiz kann schon gar nicht mehr die Rede sein. Da
wundert es nicht, dass das Ansehen der Justiz fast
schon unter dem von Journalisten liegt. Vor allem
aber leidet das Ansehen des Staates darunter.
Wie auf Bestellung zum Thema, kommt auch noch ge-
rade diese Meldung rein: „Rechte Tätowierungen ge-
zeigt: Ein Jahr Haft für Mann aus Sachsen-Anhalt“!
,, Der 34-Jährige wurde des Verwendens von Kenn-
zeichen verfassungswidriger Organisationen in fünf
Fällen schuldig gesprochen. Er hatte seine Tätowier-
ungen, bei denen es sich um eine sogenannte Doppel-
sigrune und ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz im Ge-
sicht handelt, in Zerbst und andernorts öffentlich ge-
zeigt. Das Amtsgericht Zerbst verurteilte den Mann zu
einer Geldstrafe von 4000 Euro, woraufhin die Staats-
anwaltschaft Berufung einlegte. Das Landgericht Des-
sau änderte nun das Urteil ab“.‘
Ebenso passend zum Thema fehlendes Urteilsvermö-
gen ist ein Artikel im berüchtigten „Tagesspiegel“ mit
der Überschrift „Höhere Mindeststrafe möglich: Do-
brindt will Messerangriffe zum Verbrechen erklären“.
Was einzig die Frage aufwirft als wozu dann vorher die
Messerangriffe gezählt wurden. Unter Kavaliersdelikte
oder gar unter ,,kultureller Bereicherung“?
Das erfahren wir aus dem „Tagesspiegel“ nicht, dafür
aber: ,, Unter anderem will er Messerangriffe grund-
sätzlich zum Verbrechen erklären. Sie würden dann
mit einer Mindeststrafe von einem statt einem hal-
ben Jahr geahndet“.
Ein halbes Jahr Gefängnis? Da fällt einem gleich wie-
der der Journalist ein, der schon 7 Monate auf Be-
währung für einen Satirepost über Nancy Faeser auf-
gebrummt bekommen! Aber in einer Justiz in der nur
noch willkürlich nach ethnischer Herkunft und polit-
ischer Gesinnung abgeurteilt wird, scheinen einzig
für „biodeutsche Rechte“ eigene Gesetze zu gelten.
Es erinnert einem daran, dass vor einigen Jahren
bei einem Brandanschlag auf ein Asylantenheim,
bei dem niemand verletzt, eine Vierundzwanzigjäh-
rige, die nicht am Anschlag beteiligt, sondern nur
die beiden Täter zum Anschlagsort gefahren vier-
einhalb Jahre Gefängnis bekommen! Sie und die
beiden eigentlichen Täter, die über acht Jahre Ge-
fängnis bekamen, wäre also 8 bis 15 mal besser weg-
gekommen, wenn sie einfach einen Asylanten mit
dem Messer angegriffen und verletzt hätten!
Aber ganz gewiss hätte sie auch da als Biodeutsche
eine bedeutend höhere Haftstrafe aufgebrummt be-
kommen. Was droht üblich einem Syrer oder Afgha-
nen, der nur die eigentlichen Täter zum Anschlags-
ort gefahren? Gewiss keine viereinhalb Jahre Knast!
Oder welche Haftstrafe droht einem Asylbewerber,
welcher selbst Feuer in seiner Unterkunft gelegt?
Fehlendes Urteilsvermögen gepaart mit Doppelmo-
ral und verschiedenartigen Gesetzesauslegungen
haben dieses Land doch erst dahin gebracht, wo es
sich jetzt befindet.
Und dass ein biodeutscher Rechter bei einem Brand-
anschlag bei dem niemand zu Schaden gekommen
und nur Sachschaden entstanden, bedeutend härter
bestraft als ein ausländischer Geldautomatenspren-
ger, der drei Bankautomaten gesprengt und dabei
Millionen an Sachschäden verursacht hat, versteht
sich in diesem Land wohl von selbst!
Wenn etwa Gruppenvergewaltiger mit Migrations-
hintergrund mit lächerlichen Bewährungsstrafen da-
vonkommen, weiß jeder dass andere Strafmaße mög-
lich sind. Denn, wenn umgekehrt 10 Glatzen eine Far-
bige oder eine Muslima stundenlang vergewaltigt, die
Tat gefilmt und vor Gericht keinerlei Reue gezeigt, da
wäre wohl keiner von denen mit einer zur Bewährung
ausgesetzten Strafe davongekommen!
Nicht viel anders verhielt es sich mit den Klimaklebern,
die über 2.000 mal Straßen blockiert und die Justiz er-
klärte, dass sei ziviler Ungehorsam und dagegen könne
man nichts tun, ist auch absurd. Hätten so die Rechten
von der Identitären Bewegung nur zwei Mal eine Auto-
bahn gesperrt um auf ihre politischen Ziele aufmerksam
zu machen, hätten Politik und Staatsanwaltschaft sofort
gehandelt und harte Strafen verhängt. Wäre bei den Kli-
maklebern nicht, im wahrsten Sinne des Wortes, der
Druck von der Straße her zu groß gewesen, hätten die
heute noch Straßen blockiert. So erwarten sie im Ver-
gleich zu ihrem Treiben ein paar lächerlich geringe
Geldstrafen. Wie etwa, wenn man das Brandenburger
Tor beschmiert höchsten 800 Euro, während alleine
die Reinigungskosten mindestens 150.000 Euro be-
tragen! Man mag es sich an dieser Stelle gar nicht
erst fragen, was wohl ein vermeintlicher AfD-Fan
juristisch erwarten täte, wenn der ebenso das Bran-
denburger Tor mit blauer Farbe besprüht hätte!