Im linksversifften Staatssender RBB der Ersten Reihe
geht die Korruption weiter wie bisher. Während ein
Lehrer im Staatsdienst, bloß weil er privat eine rechte
Meinung hat, sofort aus dem Staatsdienst entlassen
und allen Pensionsansprüche verliert, behält man
in den Chefetagen der Staatssender Versorgungsan-
sprüche in Millionenhöhe! Welch ungeheuerliche
Versorgungsansprüche dies sind, wird am Fall des
RBB-Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus
deutlich. Derselbe bekommt 18.000 Euro im Mo-
nat und erhält später 9.000 Euro Rente monatlich!
Unter diesen Subjekten wurde die Erste Reihe zu
einem Selbstbedienungsladen, indem sich sogar
noch diejenigen, welche die Korruption aufdecken
sollen, noch fragwürdige Sonderzulagen gewährten!
Für die Zeit des ARD-Vorsitzes erhielten die Mit-
glieder der Geschäftsleitung bis zum 31. Juli 2022
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 1700 €
brutto pro Monat.
So ließ sich etwa die Chefaufklärerin, die kommissar-
ische Verwaltungsratschefin Dorette König, dafür,
dass sie einfach nur ihren Job macht, von der ARD
noch eine Zulage zahlen. Es dürfte ohnehin ein Un-
ding sein, dass ausgerechnet die Stellvertreter der
korrupten Manger dann die Aufklärung überneh-
men. Das ist in etwa so als würde man bei der Auf-
klärung der Verbrechen einer Einbrecherbande,
denjenigen, der für sie Schmiere gestanden die
Aufklärung der Verbrechen übertragen! So über-
nimmt auch nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Ermittlungen, sondern eine engagierte
Anwaltskanzlei, die so nur weitere Unkosten er-
zeugt. Zu diesen Unkosten gesellen sich noch die
Sonderzulagen der Angestellten des Staatssenders,
die man zur Überprüfung abstellte.
Chefaufklärerin Dorette König, die neben ihrem
Gehalt von der ARD sich noch 500 Euro pro Mo-
nat und einerSitzungspauschale von 75 Euro für
das „Ehrenamt“ der Aufklärung sicherte, reichte
dies nicht und so erhöhte sie sich dieses Geld auf
700 Euro. Was kann man schon anderes erwarten,
wenn die früheren Stellvertreter nun die Aufklärung
der Vorfälle ihrer Chefs übernehmen? Der Chef der
mit der Aufklärung beauftragten Anwaltskanzlei
Wolf erhielt ebenfalls noch eine „Ehrenamt“-Zu-
lage von 833 Euro im Monat! Das dieselbe höher
liegt als bei der Chefaufklärerin ergibt sich daraus,
dass die ARD Wolf auch noch die die Umsatzsteuer
auf seine Aufwandsentschädigung erstattete, eben-
falls ein mehr als fragwürdiger Vorgang!
Chefaufklärerin Dorette König konnte sich die Be-
züge für ihr „Ehrenamt“ selbst erhöhen, weil sie
zu diesem Zeitpunkt den Vorsitz im Finanzaus-
schuss der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
(GVK) übernahm.
Was für Subjekte der Zwangsgebührenbezahler
hier gezwungen wird alimentieren zu müssen,
wird aus der Reaktion der neuen RBB-Intendan-
tin Katrin Vernau zu den Vorfällen deutlich: Sie
habe nach den Zulagen lange Zeit nicht gefragt,
„weil ich gar nicht wusste, dass es so etwas gibt“.
Soviel in Sachen Kompetenz!
Es wäre in einem Rechtsstaat aller höchste Zeit alle
Büros und Unterlagen der Manger der Sender zu
versiegeln, und die Staatsanwaltschaft mit der Er-
mittlung der Vorfälle zu vertrauen!
Die jüngsten Vorfälle zeigen auch drastisch auf,
dass es nicht reicht der Hydra Erste Reihe einen
Kopf abzuschlagen und den auch noch mit dem
Nachrückenden zu ersetzen, sondern dem gesam-
ten System Öffentlich-rechtliches Fernsehen den
Garaus zu machen. Es ist ein völliges Unding, dass
der Zwangsgebührenzahler nicht nur für die aus-
wuchernde Korruption in der Ersten Reihe auf-
kommen und selbst noch deren Aufklärung be-
zahlen müssen!