Arbeitsverwaltung
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Arbeitsverwaltung (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Arbeitsverwaltung | die Arbeitsverwaltungen |
Genitiv | der Arbeitsverwaltung | der Arbeitsverwaltungen |
Dativ | der Arbeitsverwaltung | den Arbeitsverwaltungen |
Akkusativ | die Arbeitsverwaltung | die Arbeitsverwaltungen |
Worttrennung:
- Ar·beits·ver·wal·tung, Plural: Ar·beits·ver·wal·tun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯t͡sfɛɐ̯ˌvaltʊŋ]
- Hörbeispiele: Arbeitsverwaltung (Info)
Bedeutungen:
- [1] gesamte Tätigkeit des Staates in der Ordnung der Arbeit; auch: staatliche Institution, die alle Rechte/Pflichten/Maßnahmen zum Thema Erwerbsarbeit regelt/umsetzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Arbeit und Verwaltung sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Verwaltung
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Ausländische Arbeitnehmer bedürfen in Deutschland einer Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit), die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.“[1]
- [1] „Mit dem am 01.07.1969 vom Parlament verabschiedeten Arbeitsförderungsgesetz (AFG) wurde der Gesetzesauftrag der Arbeitsverwaltung neu definiert.“[2]
- [1] „Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird das Kindergeld von den Familienkassen der Arbeitsverwaltung ausgezahlt.“[3]
Übersetzungen
[Bearbeiten]- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitsverwaltung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitsverwaltung“
- [1] wissen.de – Lexikon „Arbeitsverwaltung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Arbeitsverwaltung“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Lexikon „Arbeitserlaubnis“
- ↑ Entwicklung einer verhaltensorientierten Controlling-Konzeption. Abgerufen am 24. September 2020.
- ↑ Meine Rechte danach: Die Versorgung der Berufssoldaten, Dieter Klotz, Wilfred Arntz-Kohl. Abgerufen am 24. September 2020.