„Horst Weyrauch“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Ordnung (Diskussion | Beiträge)
revert
StillesGrinsen (Diskussion | Beiträge)
K +Kat
Zeile 1: Zeile 1:
'''Horst Weyrauch''' (* 1931) wurde als Finanzberater der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] durch die hessische Schwarzgeldaffäre im Umfeld der [[CDU-Spendenaffäre]] bekannt.
'''Horst Weyrauch''' (* [[1931]]) wurde als Finanzberater der [[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]] durch die hessische Schwarzgeldaffäre im Umfeld der [[CDU-Spendenaffäre]] bekannt.


Er hatte seit 1983 zusammen mit [[Manfred Kanther]] und dem damaligem hessischen Schatzmeister der CDU [[Casimir Johannes zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg|Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein]] ein System von Schwarzgeldkonten in der Schweiz angelegt und darüber in großem Umfang Gelder der hessischen CDU vor Inkrafttreten des Parteispendengesetzes [[1995]] der Bilanzierung entzogen.
Er hatte seit 1983 zusammen mit [[Manfred Kanther]] und dem damaligem hessischen Schatzmeister der CDU [[Casimir Johannes zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg|Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein]] ein System von Schwarzgeldkonten in der Schweiz angelegt und darüber in großem Umfang Gelder der hessischen CDU vor Inkrafttreten des Parteispendengesetzes [[1995]] der Bilanzierung entzogen.
Zeile 9: Zeile 9:
[[Kategorie:Mann|Weyrauch, Horst]]
[[Kategorie:Mann|Weyrauch, Horst]]
[[Kategorie:Deutscher|Weyrauch, Horst]]
[[Kategorie:Deutscher|Weyrauch, Horst]]
[[Kategorie:Geboren 1931|Weyrauch, Horst]]






Version vom 26. Januar 2007, 23:07 Uhr

Horst Weyrauch (* 1931) wurde als Finanzberater der CDU durch die hessische Schwarzgeldaffäre im Umfeld der CDU-Spendenaffäre bekannt.

Er hatte seit 1983 zusammen mit Manfred Kanther und dem damaligem hessischen Schatzmeister der CDU Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein ein System von Schwarzgeldkonten in der Schweiz angelegt und darüber in großem Umfang Gelder der hessischen CDU vor Inkrafttreten des Parteispendengesetzes 1995 der Bilanzierung entzogen.

Er trat nach Bekanntwerden der Schwarzgeldaffäre 2001 aus der CDU aus. Am 18. April 2005 wurde er nach achtmonatiger Prozessdauer vom Landgericht Wiesbaden wegen Beihilfe zur Untreue zu Lasten der CDU zu einer Geldstrafe von 61.200 Euro verurteilt.

Weiterhin stand er – wie die anderen Akteure der Schwarzgeldaffäre auch – dem politisch-wirtschaftlichen Verein Atlantik-Brücke e.V. nahe, dessen Satzung er mitgestaltete.