„Land Mecklenburg“ – Versionsunterschied
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# für das vereinigte Mecklenburg aus den Freistaaten [[Mecklenburg-Strelitz]] und [[Mecklenburg-Schwerin]], die 1934 unter [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischem]] Druck unter [[Reichsstatthalter]] [[Friedrich Hildebrandt (Politiker)|Friedrich Hildebrandt]] wiedervereinigt wurden; |
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# für das Land, das 1945 aus Mecklenburg und den bei [[Deutschland 1945 bis 1949|Deutschland]] bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem bis dahin zur preußischen Provinz Hannover gehörenden [[Amt Neuhaus]] geschaffen wurde und zunächst ''Mecklenburg-Vorpommern'' hieß. Dieses Land erhielt 1947 auf [[Sowjetische Militäradministration in Deutschland|sowjetischen Befehl]] den amtlichen Namen „Mecklenburg“. |
# für das Land, das 1945 aus Mecklenburg und den bei [[Deutschland 1945 bis 1949|Deutschland]] bleibenden Resten der preußischen [[Provinz Pommern]] und dem bis dahin zur preußischen [[Provinz Hannover]] gehörenden [[Amt Neuhaus]] geschaffen wurde und zunächst ''Mecklenburg-Vorpommern'' hieß. Dieses Land erhielt 1947 auf [[Sowjetische Militäradministration in Deutschland|sowjetischen Befehl]] den amtlichen Namen „Mecklenburg“. |
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Nach dem Sturz der Monarchie 1918 in den (Teil-)Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als [[Freistaat (Republik)|Freistaaten]] kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappellationsgericht fest. Schon 1926 versuchte die Regierung von Mecklenburg-Strelitz gerichtlich eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin zu erzwingen, was aber misslang. <!-- Was für eine "Einigung"? Worum ging es? //--> So entstand erst 1934 unter Druck des Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt das vereinigte Land Mecklenburg. |
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Im Jahr 1937 verlor das Land Mecklenburg durch das [[Groß-Hamburg-Gesetz]] die [[Exklave]]n von [[Mecklenburg-Strelitz]] in [[Schleswig-Holstein]] (den [[Domhof Ratzeburg]] und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, [[Panten]], Horst, Waldsfelde), die in den [[Kreis Herzogtum Lauenburg]] integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu [[Lübeck]] gehörenden Gemeinden [[Utecht]] und Schattin (heute Ortsteil von [[Lüdersdorf]]). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um [[Zettemin]] bei [[Stavenhagen]]. |
Im Jahr 1937 verlor das Land Mecklenburg durch das [[Groß-Hamburg-Gesetz]] die [[Exklave]]n von [[Mecklenburg-Strelitz]] in [[Schleswig-Holstein]] (den [[Domhof Ratzeburg]] und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, [[Panten]], Horst, Waldsfelde), die in den [[Kreis Herzogtum Lauenburg]] integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu [[Lübeck]] gehörenden Gemeinden [[Utecht]] und Schattin (heute Ortsteil von [[Lüdersdorf]]). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um [[Zettemin]] bei [[Stavenhagen]]. |
Aktuelle Version vom 20. März 2023, 13:07 Uhr
Land Mecklenburg war zwischen 1934 und 1952 die Bezeichnung
- für das vereinigte Mecklenburg aus den Freistaaten Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin, die 1934 unter nationalsozialistischem Druck unter Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt wiedervereinigt wurden;
- für das Land, das 1945 aus Mecklenburg und den bei Deutschland bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem bis dahin zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus geschaffen wurde und zunächst Mecklenburg-Vorpommern hieß. Dieses Land erhielt 1947 auf sowjetischen Befehl den amtlichen Namen „Mecklenburg“.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschichte bis 1945
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Sturz der Monarchie 1918 in den (Teil-)Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappellationsgericht fest. Schon 1926 versuchte die Regierung von Mecklenburg-Strelitz gerichtlich eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin zu erzwingen, was aber misslang. So entstand erst 1934 unter Druck des Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt das vereinigte Land Mecklenburg.
Im Jahr 1937 verlor das Land Mecklenburg durch das Groß-Hamburg-Gesetz die Exklaven von Mecklenburg-Strelitz in Schleswig-Holstein (den Domhof Ratzeburg und die Gemeinden Hammer, Mannhagen, Panten, Horst, Waldsfelde), die in den Kreis Herzogtum Lauenburg integriert wurden. Als Ausgleich erhielt Mecklenburg die bis dahin zu Lübeck gehörenden Gemeinden Utecht und Schattin (heute Ortsteil von Lüdersdorf). Außerdem erhielt es die bis dahin pommersche Exklave um Zettemin bei Stavenhagen.
Geschichte ab 1945
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verwaltungsgliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1934–1945
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stadtkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Landkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landkreis Güstrow
- Landkreis Hagenow
- Landkreis Ludwigslust
- Landkreis Malchin
- Landkreis Parchim
- Landkreis Rostock
- Landkreis Schönberg
- Landkreis Schwerin
- Landkreis Stargard
- Landkreis Waren
- Landkreis Wismar
1945–1952
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stadtkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Greifswald (bis 1950)
- Güstrow (bis 1950)
- Neubrandenburg (bis 1946)
- Neustrelitz (bis 1946)
- Rostock
- Schwerin
- Stralsund
- Wismar
Landkreise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landkreis Anklam
- Landkreis Demmin
- Landkreis Greifswald
- Landkreis Grimmen
- Landkreis Güstrow
- Landkreis Hagenow
- Landkreis Ludwigslust
- Landkreis Malchin
- Landkreis Neubrandenburg (ab 1946)
- Landkreis Neustrelitz (ab 1946)
- Landkreis Parchim
- Landkreis Pasewalk (ab 1950)
- Landkreis Randow (bis 1950)
- Landkreis Rostock
- Landkreis Rügen
- Landkreis Schönberg (ab 1950 Landkreis Grevesmühlen)
- Landkreis Schwerin
- Landkreis Stargard (bis 1946)
- Landkreis Stralsund
- Landkreis Ueckermünde (bis 1950)
- Landkreis Usedom
- Landkreis Waren
- Landkreis Wismar