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Die Bulle verbot [[Bündnis]]se aller Art mit Ausnahme von Landfriedenvereinigungen, ebenso das [[Ausburger|Pfahlbürgertum]] ([[Bürger]] einer [[Stadt]], die wohl das [[Stadtrecht]] besaßen, jedoch außerhalb der Stadt wohnten).
 
Die Goldene Bulle regelte die [[Politische Immunität|Immunität]] der Kurfürsten sowie die Vererbung dieses Titels. Zudem erhielt ein Kurfürst das [[Währungsverfassung|Münzrecht]], das [[Zollrecht]], das Recht zur Ausübung der unbeschränkten [[Rechtsprechung]] sowie die Pflicht, die [[Juden]] gegen Zahlung von Schutzgeldern zu beschützen ([[Judenregal]]).
 
Die Gebiete der Kurfürsten wurden zu unteilbaren Territorien erklärt, um zu vermeiden, dass die Kurstimmen geteilt werden könnten oder vermehrt werden müssten, was beinhaltete, dass als Nachfolger in der Kurwürde bei den weltlichen Kurfürsten immer der erstgeborene eheliche Sohn vorgesehen war. Das eigentliche Ziel dieser Bulle war es, Thronfolgefehden sowie die Aufstellung von Gegenkönigen zu verhindern. Dies wurde schließlich erreicht.
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== Literatur ==
 
'''Darstellungen'''
* [[Michail Anatoljewitsch Boizow|Michail A. Boycov]]: ''Der Kern der Goldenen Bulle.'' In: ''[[Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters]]'' 69 (2013) S. 581–614 ([https://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN345858735_0069%7CLOG_0035 Digitalisat]).