RH Diagnostik & Therapie hat dies direkt geteilt
Weniger Bürokratie – mehr Versorgungssicherheit in der Teleradiologie Der aktuelle Referentenentwurf des BMUKN zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts setzt aus unserer Sicht wichtige Impulse für eine zeitgemäße Teleradiologie. Besonders begrüßen wir drei geplante Änderungen: ✅ Wegfall des Regionalprinzips – Die Verpflichtung des Teleradiologen, bei einem Ausfall des Teleradiologiesystems persönlich am Ort der technischen Durchführung erscheinen zu müssen, soll entfallen. ✅ Entlastung der vor Ort tätigen Ärztinnen und Ärzte – Der verpflichtende Teleradiologie-Kurs am Ort der technischen Durchführung soll künftig nicht mehr erforderlich sein. ✅ Unbefristete Genehmigungen – Die gesetzlich vorgeschriebene Befristung der Teleradiologie-Genehmigungen soll entfallen und damit unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert werden. Diese Maßnahmen bedeuten nicht nur einen konsequenten Bürokratieabbau, sondern schaffen auch Freiräume für Genehmigungsbehörden und Kliniken. Weniger Verwaltungsaufwand ermöglicht es allen Beteiligten, sich stärker auf das Wesentliche zu konzentrieren: eine qualitativ hochwertige und flächendeckende radiologische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Als RH Teleradiologie unterstützen wir den Referentenentwurf ausdrücklich und begrüßen den eingeschlagenen Weg hin zu einer modernen, digitalen und praxistauglichen Regulierung der Teleradiologie.